Fragen und Antworten zu Hartz IV Was bedeutet das Urteil für Hartz-IV-Empfänger?

Stand: 09.02.2010 15:52 Uhr

Mit ihrem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen haben sich die Karlsruher Richter zu den Eckpfeilern des deutschen Sozialsystems geäußert. Eine genaue Höhe der Zahlungen wurde zwar nicht festgelegt, trotzdem muss die Politik nachbessern. tagesschau.de hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Mit ihrem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen haben sich die Karlsruher Richter zu den Eckpfeilern des deutschen Sozialsystems geäußert. Eine genaue Höhe der Zahlungen wurde zwar nicht festgelegt, trotzdem muss die Politik nachbessern. tagesschau.de hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Welche Konsequenzen hat das Urteil?

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz. Kritik übten sie vor allem an der Berechnungsmethode. Diese sei nicht transparent genug, erklärten die Richter.

Ob die Bezieher von Arbeitslosengeld II aufgrund des Urteils mehr Geld bekommen müssen, hat das Verfassungsgericht offen gelassen. Die Richter kritisierten vor allem die Berechnungsmethode der Leistungen für Kinder. Diese beruhten auf "keiner vertretbaren Methode", urteilte das Gericht. ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller rechnet hier mit Erhöhungen.

Wo liegen die Hauptkritikpunkte der Richter?

Wie Rechtsexperte Möller erläuterte, haben die Richter zwischen dem physischen und dem sozio-kulturellen Existenzminimum unterschieden. Die aktuellen Sätze reichten aus, um Grundbedürfnisse wie Unterkunft und Nahrung zu decken. Bedürfnisse, die darüber hinaus gingen, beispielsweise Theaterbesuche oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen, seien zu kurz gekommen. Auch die finanziellen Bedürfnisse von Kindern seien nicht korrekt ermittelt worden.

Bis wann muss es neue Regelungen geben?

Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt. Bis dahin sind die aktuellen Bestimmungen weiter gültig. Die Regelung für die sogenannten Sonderbedarfsfälle gilt ab sofort.

Ist das Urteil ein voller Erfolg für die Kläger?

Rechtsexperte Möller bezeichnete das Urteil gegenüber tagesschau.de als einen "Pyrrhussieg": Die Kläger hätten zwar Recht bekommen, doch welche Konsequenzen das Urteil letztlich haben werde, sei noch offen. Zwar rechnet der Experte mit einer Anhebung der Leistungen für Kinder. Ob jedoch auch erwachsene Hartz-IV-Empfänger finanziell profitieren werden, sei ungewiss. Das Urteil fordere, dass die Berechnung nachvollziehbar, transparent und offen sein müsse. Es besage jedoch nicht, dass alle Leistungen erhöht werden müssten. Auch hält er es für durchaus möglich, dass im Falle von Erhöhungen "woanders eingespart werden kann. Der Gesetzgeber ist völlig frei, ob er Gelder nicht innerhalb der einzelnen Gruppen einfach verschiebt."

Im Urteil sieht Möller noch eine wichtige Neuerung: In der Vergangenheit seien zusätzliche Gelder für sogenannte "Sonderbedarfsfälle" häufig nicht genehmigt worden. Mit dem Urteil haben jetzt beispielsweise Kinder, deren Eltern getrennt lebten ab sofort Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten zwischen den einzelnen Elternteilen – und dies nicht nur einmalig, sondern regelmäßig.

Wen betrifft das Urteil?

Betroffen sind rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Darunter sind etwa 1,7 Millionen Kinder, die staatliche Gelder im Rahmen von Hartz IV erhalten.

Ist jetzt mit neuen Klagen gegen Hartz IV zu rechnen?

Eine neue Klagewelle, die nach dem Urteil auf deutsche Gerichte zurollt, sieht Möller nicht. Aktuell laufende Verfahren würden normal weiter verhandelt, da das Gesetz in seiner aktuellen Fassung noch bis zum Jahresende gültig bleibe. Auch könne es keine rückwirkenden Klagen geben, da das Gericht die Hartz-IV-Gesetze zwar für verfassungswidrig, aber nicht für nichtig erklärt habe.

In den vergangenen Monaten und Jahren waren deutsche Gerichte mit einer Vielzahl von Klagen gegen Hartz IV beschäftigt. Allein im ersten Halbjahr 2008 wurden fast 62.000 Klagen gegen Hartz IV eingereicht.

Wie wird die Höhe von Hartz IV bisher berechnet?

Derzeit berechnen Statistiker die Höhe der Leistungen auf Grundlage der alle fünf Jahre in 60.000 Haushalten erhobenen Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Ermittelt werden die Konsumausgaben eines Alleinstehenden im unteren Fünftel der Einkommensskala. Sie werden mit Abschlägen versehen und dann zum Hartz-IV-Regelsatz für einen Haushaltsvorstand erklärt.

Wer bekommt wie viel?

Die Grundsicherung für alleinstehende Erwachsene betrug im Jahr 2005 zunächst 345 Euro, heute sind es 359 Euro pro Monat. Kinder ab 14 Jahren bekommen mit 287 Euro 80 Prozent des Erwachsenen-Satzes. Für Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sind 251 Euro, für Kinder bis fünf Jahre 215 Euro angesetzt. Ausgezahlt als Hartz IV wird jedoch weniger, weil das Kindergeld angerechnet wird.

Neben diesem Fixbetrag übernimmt der Staat auch die Wohnungskosten. Für Schwangere und Alleinerziehende werden Zuschläge gezahlt. Außerdem werden auch manche Extrakosten übernommen, beispielsweise Beiträge für Klassenfahrten.

Seit wann gibt es Hartz IV?

2005 wurde mit dem Sozialgesetzbuch II die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Arbeitslose bekommen seither nach einem Jahr Hartz IV (offiziell: Grundsicherung für Arbeitssuchende). Sie erhalten eine Monats-Pauschale, die um Geld für Miete und Nebenkosten ergänzt wird. Doch nicht jeder Empfänger bekommt gleich viel Geld.

Gab es schon früher Klagen gegen die Höhe von Hartz IV?

Das Bundessozialgericht in Kassel hat sich bereits mehrfach mit den Regelleistungen für Erwachsene befasst, verändert wurden sie jedoch nicht. Anfang 2009 rügte das Gericht allerdings, dass die Leistungen für Kinder pauschal von den Leistungen für Erwachsene abgeleitet würden. Schließlich hätten Kinder ganz andere Bedürfnisse als Erwachsene – etwa Spielsachen, Schulmaterial oder den Ersatz für zu klein gewordene Schuhe.

Zusammengestellt von Andreas Wallbillich für tagesschau.de