Blick auf mehrere Wohnhäuser.

Streit über Erbschaftssteuer Ampel für höhere Freibeträge

Stand: 13.12.2022 16:59 Uhr

Die Ampel-Fraktionsspitzen haben sich offenbar auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Übertragung von Immobilienvermögen geeinigt. Jetzt muss noch der Bundesrat der Erhöhung der Freibeträge zustimmen - was problematisch werden könnte.

Im Konflikt um höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer scheint sich eine Lösung abzuzeichnen: Vertreter der Ampel-Fraktionen einigten sich offenbar darauf, eine entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesländer im Bundestag mitzutragen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht einen Durchbruch: "Es hat eine Übereinkunft der Koalitionsfraktionen im Bundestag gegeben, die ich sehr begrüße", sagte er. Diese sieht demnach vor, dass eine Gesetzesinitiative des Bundesrats für höhere Freibeträge von den Ampel-Fraktionen im Bundestag mitgetragen würde.

Eine solche Initiative von Seiten der Länder gibt es allerdings bisher nicht, wie auch Lindner einräumte. Es gibt lediglich Vorstöße etwa von Bayern für eine Reform. Lindner äußerte allerdings die Erwartung, dass die Verständigung in der Koalition auch Bewegung bei den Ländern auslösen könnte.

Karlsruher Urteil erforderte Reaktion

Hintergrund ist, dass aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils die Wertermittlung bei Immobilien angepasst wird. Deren bei der Steuer zu berücksichtigender Wert dürfte dadurch teils deutlich steigen, wodurch je nach Wert auch ein höherer Betrag versteuert werden müsste. Derzeit gilt bei der Erbschaftsteuer für Ehepartnerinnen und -partner ein Freibetrag von 500.000 Euro und für Kinder von 400.000 Euro. Zudem wird für sie keine Steuer fällig, wenn sie die Immobilie selbst nutzen. Ansonsten gelten je nach Umfang der Erbschaft und dem Verwandtschaftsverhältnis unterschiedliche Steuersätze.

Lindner hält deshalb eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht, sieht allerdings den Bundesrat am Zug - denn die Erbschaftssteuer fließt komplett an die Länder. "Bei der Erbschaftssteuer liegt der Ball jetzt auf dem Elfmeterpunkt - jetzt müssen die Länder nur entscheiden ob sie den Treffer landen wollen oder nicht", sagte der Bundesfinanzminister.

Bayern fordert Regionalisierung

Sein bayerischer Amtskollegen Albert Füracker (CSU) sieht hingegen auch den Bund in der Pflicht: "Das Thema jetzt den Ländern hin zu werfen, ist schlicht unglaubwürdig und grenzt an Arbeitsverweigerung." Bayern ist allerdings unter den 16 Bundesländern isoliert, weil es neben der Anhebung der Freibeträge auch eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer fordert. Der Freistaat argumentiert mit den höheren Grundstückspreisen im Süden der Republik, die anderen Länder stellen sich jedoch gegen das Vorhaben.

Vor diesem Hintergrund rät auch Lindner dazu, bei der angepeilten Bundesratsinitiative die Frage der Regionalisierung von der Höhe der Freibeträge zu trennen. Bei letzterem liege die Hürde für eine gemeinsame Position der Bundesländer gewiss niedriger.

Kritik von Grünen und Linkspartei

In der Ampel-Koalition war lange um höhere Freibeträge gerungen worden. "Wir Grünen halten dies für das falsche Signal", erklärte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, bekannte sich aber dennoch zur intern gefundenen Einigung: "Sollte es im Bundesrat eine Mehrheit dafür geben, die Erbschaftssteuer zu reformieren, werden wir uns dem nicht entgegenstellen."

Bei der Linkspartei stieß diese Haltung auf Kritik. Ihr finanzpolitischer Sprecher Christian Görke warf SPD und Grünen vor, sie seien vor Lindners FDP eingeknickt. Dabei sei bei der Erbschaftssteuer eher eine Abschaffung von Privilegien notwendig, sagte Görke. "Denn die Superreichen zahlen allzu oft einen geringeren Steuersatz auf ihre Erbschaft als verhältnismäßig kleine Erbschaften."