Erneuerbare Energien

Bundestag zu Erneuerbaren Energien Einfachere Regeln für schnelleren Ausbau

Stand: 03.03.2023 12:57 Uhr

Um Erneuerbare Energien schneller auszubauen, hat der Bundestag vereinfachte Verfahren beschlossen. Unter anderem sind weniger Umweltprüfungen nötig. Von Naturschützern gab es Kritik - und auch die Opposition zeigte sich verärgert.

Der Bundestag hat Regelungen für einen schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien beschlossen. Dafür stimmten die Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP, die Oppositionsfraktionen von Union, AfD und Linken votierten in Berlin dagegen. Der Bundesrat soll der Reform heute noch zustimmen.

Das Gesetz geht auf die im Dezember verabschiedete EU-Notfallverordnung für den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Zeichen des russischen Angriffs auf die Ukraine zurück, die bis Ende Juni 2024 befristet ist. Die Opposition hatte zuvor das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren wegen mangelnder Beteiligung des Parlaments scharf kritisiert. Umweltschützer warnten vor "gravierenden Folgen" für den Artenschutz.

Weniger Umweltprüfungen nötig

Die neuen Regelungen sehen unter anderem einfachere Verfahren für Planung und Genehmigung von Windrädern an Land und auf See vor, für Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks, für Solaranlagen auf Freiflächen und für die Stromnetze.

So können Prüfungen zur Umweltverträglichkeit und zu Auswirkungen für den Artenschutz durch Windräder entfallen, wenn bei der Ausweisung des Gebiets für die Windenergie bereits eine ähnliche Untersuchung stattgefunden hat. Behörden müssen die Öffentlichkeit künftig auch online über Planungen informieren.

Opposition: Kritik an der Umsetzung

Vertreterinnen und Vertreter der Opposition kritisierten die Umsetzung scharf. Nachdem sich die Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP Anfang der Woche auf die neuen Regeln geeinigt hatten, fand schon am Mittwoch eine Anhörung statt, auf die sich Sachverständige kaum hätten vorbereiten können. Parallel zu dieser Anhörung habe in einem anderen Ausschuss bereits die Abstimmung stattgefunden, bemängelten mehrere Abgeordnete.

"Die Mitwirkungsrechte des Parlaments werden hier mit Füßen getreten", sagte etwa der CDU-Abgeordnete Thomas Gebhart. Ein solches Verfahren schwäche die Akzeptanz des Rechts, erklärte die Linken-Abgeordnete Susanne Hennig-Wellsow. Katrin Uhlig von den Grünen erklärte die Eile damit, dass die EU-Notfallverordnung nur für 18 Monate gelte und bereits Ende Dezember in Kraft getreten sei, Deutschland müsse mit der Umsetzung hinterherkommen.

Massive Kritik von Umweltschützern

Von Umweltschützer gab es zudem inhaltliche Kritik an dem Vorhaben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) etwa befürchtet "unkalkulierbare Risiken" für die Natur. "Die schnelle Umsetzung der Energiewende ist genauso wichtig wie deren naturverträglicher Ausbau", erklärte BUND-Chef Olaf Bandt. 

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hatte zugesichert, dass der Arten- und Naturschutz wichtig bleibe. Demnach müssen die Behörden künftig dafür sorgen, dass die Betreiber von Windanlagen "angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" unternehmen und andernfalls "einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten", so der Grünen-Politiker.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Reform. Die neuen Regeln vereinfachten die Genehmigungsverfahren in einigen Punkten erheblich, erklärt Verbandschefin Kerstin Andreae. Allerdings habe die Bundesregierung die Spielräume der EU-Verordnung nicht vollständig ausgeschöpft. So wären weitere Standardisierungen bei Artenschutzmaßnahmen möglich und sinnvoll gewesen.

Dieses Thema im Programm: Dieser Beitrag lief am 03. März 2023 um 14:00 Uhr im Deutschlandfunk.