FAQ zur Vorratsdatenspeicherung Wer will was speichern und warum?

Stand: 27.02.2010 19:33 Uhr

Seit 2008 müssen Verbindungsdaten von allen Festnetz- und Handy-Gesprächen sechs Monate lang gespeichert werden, seit 2009 auch Internet-Daten. Polizei und Geheimdiensten soll so die Jagd auf Kriminelle erleichtert werden. Datenschützer sehen dagegen alle Bürger unter Generalverdacht und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und dem entsprechenden Gesetz in Deutschland.

Warum hat EU die Überwachung und Speicherung von Telefon- und Internet-Daten beschlossen?

Auslöser war die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen Ermittler nach den Attentaten von London 2005 einem Verdächtigen durch die Anrufe auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können, wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat, verlangten Innenpolitiker die Speicherung der Verbindungsdaten für Polizei und Staatsanwaltschaft. Schon kurz nach dem 11. September 2001 hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen.

Wie kam es zur Speicherpflicht in Deutschland?

Auf Druck der Staats- und Regierungschefs stimmte das EU-Parlament für die nun gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Diese EU-Vorgaben mussten von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. So verabschiedete der Bundestag am 9. November 2007 ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, das die Große Koalition eingebracht hatte. Seit 1. Januar 2008 gilt in Deutschland die Speicherpflicht für Festnetz- und Handy-Gespräche sowie bei SMS-Kommunikation. Seit 2009 müssen auch Internetdaten erfasst werden.

Was genau wird gespeichert?

In erster Linie geht es um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Von wo hat ein Mobilfunk-Teilnehmer telefoniert? Einige Datenschützer warnen aber, dass sich von dem einen sehr schnell auf das andere schließen lässt und sich bei SMS Verbindungsdaten und Inhalt der Nachricht aus technischen Gründen gar nicht trennen lassen. Die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten wurde erst 2009 verpflichtend. Die Daten dürfen laut Gesetz zur Verfolgung "erheblicher" oder "mittels Telekommunikation begangener" Straftaten verwendet werden.

Vorratsdatenspeicherung

Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header) Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht gespeichert werden.

Werden nicht nur Daten erfasst , die auch vorher schon gespeichert wurden?

Nein. Je nach Land galten in der EU sehr unterschiedliche nationale Regelungen. In Deutschland mussten Telekommunikationsanbieter vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung die Daten nach Beenden der Verbindung eigentlich unverzüglich löschen, es sei denn, Daten wurden zu Abrechnungszwecken benötigt. Dies führte in der Praxis dazu, dass deutsche Telefonanbieter einige Verbindungsdaten durchaus eine Zeit lang speicherten. Die Vorratsdatenspeicherung macht diese Ausnahme nun zur Pflicht. Andere Verbindungsdaten wurden aber bisher gar nicht gespeichert.

Wer unterstützt die Vorratsdatenspeicherung?

Auf EU-Ebene machte sich besonders Großbritannien für die Vorratsdatenspeicherung stark. Neben Innenpolitikern und Polizeivertretern sprachen sich auch Lobbyisten der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung aus: Sie hoffen, die Daten auch für die Verfolgung von Schwarzkopierern und Tauschbörsenbetreibern nutzen zu können. In Deutschland unterstützt neben Bundesinnen- und Bundesjustizministerium zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei die Vorratsdatenspeicherung.

Was sagen die Kritiker?

Sie haben zwei Hauptargumente: Die 450 Millionen EU-Bürger dürften nicht durch eine generelle Speicherung ihrer Verbindungsdaten pauschal als Terroristen oder Kriminelle verdächtigt werden. Außerdem halten sie die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig gegenüber einem relativ geringen Nutzen. Besonders kritische Gegner sehen in der Speicherung einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat. Die Verbindungsdaten reichten aus, um Bewegungs- und Interessenprofile der Kommunikationsteilnehmer zu erstellen.

Unzufrieden mit der Vorratsdatenspeicherung sind auch Provider und andere Internet-Firmen: Sie sehen durch den Aufwand für die Datenspeicherung deutlich höhere Kosten auf sich zukommen. Vertreter von Berufsverbänden wie Ärzten, Journalisten oder Anwälten kritisieren das Gesetz, da der Vertrauensschutz bei der Kommunikation mit Patienten, Informanten oder Mandanten ausgehöhlt werde.

Mehr als 34.000 Menschen haben gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" koordiniert. Auch Politiker von FDP, Grünen und der Partei Die Linke klagen.

Was passiert mit den erhobenen Daten?

Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen auf eigene Kosten gespeichert werden. Mit zwei einstweiligen Anordnungen im März und November 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht den Umgang aber entscheidend ein: Die Daten dürfen nur bei schwerwiegenden Straftaten wie Mord, Raub und Totschlag an Ermittler weitergeleitet werden und wenn Gefahr für Leib oder Leben droht oder die Sicherheit des Bundes gefährdet ist. Darüber hinaus beschränkten die Richter den Zugriff auf die Daten für den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abwehrdienst und die Polizeibehörden in Bayern und Thüringen.

Paragraph 100a StPO

Als "schwere Straftaten" gelten Mord und Totschlag, Raub, Erpressung, Entführung, Kinderpronografie und schwerer sexueller Missbrauch. Auch gravierende Fälle von Geldwäsche, Betrug, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung, sowie mehrere gewerbs- oder bandenmäßig ausgeführte Straftaten gehören dazu, ebenso wie Korruption, Brandstiftung, das Einschleusen von Ausländern sowie Drogendelikte.

Was sagen die Gerichte?

Das Bundesverfassungsgericht muss feststellen, ob das Gesetz insgesamt verfassungsgemäß ist. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, Datenschützer und Bürgerrechtler meinen hingegen: nein. Das Bundesverfassungsgericht könnte die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland generell für verfassungswidrig erklären oder Nachbesserungen verlangen.

Zuvor hatte das Gericht ein Urteil des Europäische Gerichtshof abgewartet. Dieser musste entscheiden, ob die zugrunde liegende EU-Richtlinie überhaupt rechtmäßig zustande gekommen war. Irland hatte dagegen geklagt und argumentiert, dass die Richtlinie über Binnenmarkt-Vorschriften eingeführt wurde, obwohl es um Terror- und Krimininalitätsbekämpfung gehe. Der Europäische Gerichtshof sah dies jedoch als gerichtfertigt an, da die Speicherpflicht vor allem die Telekommunikationsunternehmen beträfe. Zu Fragen von Datenschutz und Privatsphäre äußerte er sich nicht.

Welche Folgen hat die Speicherung in der Praxis?

Hier liegt vieles im Dunkeln. Die Telekommunikationsunternehmen und Internet-Provider meldeten bereits organisatorische und technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Wie oft und mit welchem Erfolg Ermittler auf Verbindungsdaten zugegriffen haben, ist unbekannt. Eine repräsentative Forsa-Umfrage - die nach dem Auffliegen der missbräuchlichen Nutzung von Verbindungsdaten durch Mitarbeiter der Deutschen Telekom durchgeführt wurde - ergab, dass fast jeder Bundesbürger die Datenspeicherung für einen zu großen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger hält und die Mehrheit sensible Gespräche am Telefon vermeiden würde. Allerdings hatte nur jeder dreizehnte Befragte bereits tatsächlich einmal wegen der Vorratsdatenspeicherung auf Telefon, Handy oder E-Mail verzichtet.

Gibt es eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, empfiehlt die "Quick Freeze“-Methode: Statt generell Daten zu protokollieren, sollten die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, ab einem bestimmten Verdachtsmoment speichern zu lassen. So wird es schon bisher teilweise gemacht. Schaar verweist darauf, dass nach den Terroranschlägen von Madrid die vorhandenen Telefondaten zur Ermittlung von Verdächtigen ausgereicht hätten.

Zusammengestellt von Fiete Stegers