EU-Staaten einigen sich auf Kompromiss Fördergrenzen für "Biokraftstoffe"
Die EU-Staaten haben Förderobergrenzen für sogenannte Biokraftstoffe festgelegt. Die Anrechung auf vereinbarte Klimaziele soll bei sieben Prozent gedeckelt werden. Deutschland hatte eine noch stärkere Begrenzung gefordert.
Die EU-Energieminister haben sich auf neue Fördergrenzen für sogenannte Biokraftstoffe geeinigt. Demnach soll für konventionelle Kraftstoffe aus Raps, Palmöl oder Soja eine Obergrenze von sieben Prozent im Jahr 2020 gelten. Die Antriebsstoffe dürften dann zwar auch stärker eingesetzt werden, die Mitgliedsstaaten können sich allerdings nur bis zu dem Sieben-Prozent-Anteil auf die Erreichung ihrer Klimaziele anrechnen lassen.
Aktuell liegt der Anteil alternativer Kraftstoffe bei rund fünf Prozent. Der sogenannte Biosprit ist seit längerem umstritten: Zum einen wird befürchtet, dass dadurch die Nahrungsmittel-Produktion verdrängt wird und sich Lebensmittel verteuern. Zudem zerstört der großflächige Anbau von Monokulturen zerstört auch die biologische Vielfalt in den Anbauregionen, die teilweise in Schwellen- und Entwicklungsländern liegen. Außerdem ist deren Bilanz für den Klimaschutz fragwürdig.
Gabriel gibt sich zufrieden
Deutschland und einige andere Länder hätten die Nutzung der konventionellen Biokraftstoffe gern noch stärker begrenzt. Dennoch zeigte sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit dem Kompromiss zufrieden. "Besser, wir kommen jetzt endlich zu einem Ergebnis, als dass wir endlos weiter debattieren ohne jedes Ergebnis", sagte er in Luxemburg. Er machte aber deutlich, dass sich die Regierung einen geringeren Anteil gewünscht hätte.
Für andere EU-Mitglieder - wie etwa Polen, Ungarn, Frankreich oder die Slowakei - liegen bereits die vereinbarten sieben Prozent an der unteren Schmerzgrenze. Sie hatten eine gemeinsame Erklärung abgegeben, wonach sie die neuen Regeln nur unterstützen, wenn an der Untergrenze nicht gerüttelt werde. Das gilt insbesondere für die nun anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Beide Seiten müssen sich einigen, bevor sie ein Gesetz beschließen können.
Einigung auch über Treibstoffe der nächsten Generation
Bestandteil der neuen Regeln ist auch ein nicht verbindliches Förderziel von 0,5 Prozent für Biokraftstoffe der zweiten Generation.
Zur zweiten Generation zählen zum Beispiel Treibstoffe aus Stroh, Klärschlamm oder Algen. Allerdings steckt deren Entwicklung noch in den Kinderschuhen. Das sei ein Thema für Forschung und Entwicklung, sagte Gabriel: "Wir sind schon dafür, dass wir beim Thema zweite Generation mehr tun."