Junge Frauen mit einer Weste der Aufschrift "Freiwillige für Russland" verteilen in Donezk Werbematerial für das Scheinreferendum an eine Frau.
Hintergrund

Scheinreferenden Ohne juristischen Bestand

Stand: 23.09.2022 08:54 Uhr

Russland hält in besetzten Gebieten der Ukraine mehrtägige Scheinreferenden ab. Vier Regionen sollen so zum russischen Staatsgebiet werden. Doch völkerrechtliche Substanz haben die Abstimmungen nicht, betonen Experten.

In vier russisch besetzten Regionen der Ukraine haben "Referenden" über einen Beitritt zur russischen Föderation begonnen. Russische Staatsmedien hatten zu Beginn der Woche unter Verweis auf die dortigen Besatzungsverwaltungen angekündigt, diese hätten den Kreml um "Hilfe" bei der Abhaltung solcher Scheinabstimmungen gebeten.

Betroffen sind rund 15 Prozent des ukrainischen Staatsgebiets in den Regionen (Oblasten) Donezk und Luhansk im Osten sowie Cherson und Saporischschja im Süden des Landes. In Donezk und Luhansk hatte Moskau bereits seit 2014 durch kremltreue bewaffnete Gruppen eine Abspaltung zu selbsternannten "Volksrepubliken" vorangetrieben und sie Ende Februar 2022, drei Tage vor der russischen Invasion in die Ukraine, als eigene Staaten anerkannt.

Die Stadt und Region Cherson sind seit März von russischen Truppen besetzt, die Stadt Saporischschja und Teile der Region befinden sich hingegen unter ukrainischer Kontrolle - dennoch soll das in der kommenden Woche erwartete Ergebnis nach dem Willen des Kremls für das gesamte Gebiet gelten.

Weiß schraffiert: Vormarsch der russischen Armee. Grün schraffiert: von Russland unterstützte Separatistengebiete. Krim: von Russland annektiert.

Weiß schraffiert: Vormarsch der russischen Armee. Grün schraffiert: von Russland unterstützte Separatistengebiete. Krim: von Russland annektiert.

Verstoß gegen internationales Recht

Die Ukraine und die Mehrzahl der Staaten weltweit hatten die Scheinreferenden vorab als Verstoß gegen internationales Recht und als machtpolitisch motivierten Schritt des Kremls verurteilt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bezeichnete sie als "Parodie", der Nationale Sicherheitsberater des Weißen Hauses, Jake Sullivan, sprach von einem "Affront gegen die Prinzipien von Souveränität und territorialer Integrität".

UN-Generalsekretär Antonio Guterres äußerte sich besorgt. Jede Annexion des Territoriums eines anderen Staates mit Drohung oder Gewalt sei eine Verletzung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, sagte Guterres in einer Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates zum Ukraine-Krieg.

Auch die NATO verurteilte Moskaus Pläne. Sie forderte alle Staaten auf, die "offensichtlichen Versuche Russlands zur territorialen Eroberung" abzulehnen. "Scheinreferenden in den ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson haben keine Legitimität und werden eine eklatante Verletzung der UN-Charta darstellen", sagte der Nordatlantikrat, der die Mitgliedsstaaten des Bündnisses gruppiert, in einer Erklärung. "Die NATO-Verbündeten werden ihre illegale und illegitime Annexion nicht anerkennen. Diese Länder sind die Ukraine", fügte sie hinzu.

Völkerrechtler spricht von "Perversion"

Völkerrechtsexperten betonten, dass die "Referenden" international keinen juristischen Bestand haben. Es handle sich um eine "Perversion" eines legitimen Instruments zur Selbstbestimmung, erklärte Maximilian Bertamini, der am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Universität Bochum promoviert: "Es wird vorgeschoben, um Gebietsgewinne in einem illegalen Angriffskrieg faktisch zu verstetigen."

"Es gibt aus rechtlicher Sicht viel zu kritisieren", Maximilian Bertamini, Völkerrechtsexperte, Uni Bochum, über Scheinreferenden

tagesschau24 14:00 Uhr

Mit den Abstimmungen gebe es mehrere Probleme, - "angefangen damit, dass Russland als Besatzungsmacht in der Ostukraine Abstimmungen über Gebietsveränderungen überhaupt nicht zulassen darf", sagte er auf tagesschau24. Auch seien wichtige Rahmenbedingungen für eine Gültigkeit von Referenden nicht gegeben: "Die Abstimmungen müssen allgemein, gleich, ohne Ausübung von Zwang oder ohne das Anbieten von Belohnungen oder dergleichen möglich sein". Zudem müsse Referenden eine gewisse Zeitspanne vorausgehen, in der in der abstimmenden Gemeinschaft ein gesellschaftlicher und politischer Diskurs über die Frage geführt werden kann. Schließlich sei eine Anerkennung der produzierten Ergebnisse durch große Mehrheiten anderer Staaten, die für die völkerrechtliche Legitimierung wichtig ist, nicht zu erwarten.

Ergebnisse "null und nichtig"

"Die Voraussetzungen für ein völkerrechtskonformes Referendum sind in der Ukraine derzeit nicht gegeben", erklärte Professor Stefan Talmon, Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht an der Universität Bonn. "Einem Referendum in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine steht zudem entgegen, dass ein solches schon aufgrund der russischen Aggression völkerrechtswidrig ist. Russland hat mit der Invasion der Ukraine gegen das völkerrechtliche Aggressionsverbot verstoßen - eines der Grundprinzipien der Charta der Vereinten Nationen und ein zwingende Norm des Völkerrechts, von der nicht abgewichen werden kann", betonte er. Alle weiteren Akte, die sich aus diesem "völkerrechtswidrigen Aggressionsakt" Russlands ergeben, seien daher ebenso völkerrechtswidrig und dürften von anderen Staaten nicht anerkannt werden.

Talmon entkräftete auch die Berufung auf das Recht der Völker auf Selbstbestimmung, mit der die inszenierenden Stellen häufig argumentieren: "Im Falle der Ukraine gibt es keinen Konflikt zwischen territorialer Integrität und Selbstbestimmungsrecht der Völker. Der Bevölkerung in den von Russland besetzten Gebieten fehlt bereits die Eigenschaft als eigenständiges Volk und nur Völker haben ein Selbstbestimmungsrecht." Zudem könne das Selbstbestimmungsrecht rechtmäßig "nur ohne Einmischung von außen ausgeübt werden. Eine Ausübung des Selbstbestimmungsrechts nach militärischer Intervention und in militärisch besetzten Gebiet scheidet schon deshalb aus", so Talmon.

Matthias Herdegen, Direktor des Instituts für Völkerrecht an der Universität Bonn, erklärte im TV-Sender n-tv, für ein "Pseudo-Referendum" gebe es "in gar keinem Fall irgendeine Legitimation" - vielmehr "vertieft es den bestehenden Völkerrechtsbruch", als der der Angriff auf das Territorium der Ukraine zu werten sei. Das Völkerrecht verpflichte zudem allen anderen Staaten, die Anerkennung einer gewaltsamen Annexion - ob mit oder ohne Scheinreferendum - zu versagen.

Eine Notwendigkeit für andere Staaten, gegen die Scheinreferenda mit Rechtsmitteln vorzugehen, besteht laut Talmon von der Universität Bonn nicht, "da diese an sich völkerrechtswidrig und damit null und nichtig sind. Eine gerichtliche Feststellung hätte lediglich deklaratorischen Charakter."

Parallelen zu Scheinreferendum auf der Krim

Die Scheinreferenden in den vier Gebieten waren von den durch Russland eingesetzten Besatzer-Regimes zwar lange beabsichtigt gewesen, ihre Durchführung dann aber im Eiltempo angesetzt worden. Eine freie Debatte ist dort unter den Bedingungen fortgesetzter Kämpfe und restriktiver Besatzungsverwaltungen nicht möglich - ebenso wenig eine freie Abstimmung, die durch unabhängige Beobachter überprüfbar wäre. In Donezk werde die Abstimmung "aus Sicherheitsgründen" in den ersten Tagen von Tür zu Tür abgehalten, hieß es etwa von der dortigen Besatzungsverwaltung. Erst am letzten Abstimmungstag, dem 27. September, würden Wahllokale geöffnet.

Bei der Annexion der Krim 2014 war Russland bereits ähnlich, wenngleich verdeckter vorgegangen: Kämpfer ohne Abzeichen unter russischem Kommando hatten die Halbinsel besetzt, von Nachrichten- und Transportverkehr weitgehend abgeriegelt und dort ein "Referendum" über den Beitritt zu Russland inszeniert. De facto hat die Ukraine seit dem Frühjahr 2014 keine Kontrolle mehr über die Krim, die Russland seitdem einseitig als sein Staatsgebiet behandelt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 23. September 2022 um 04:56 Uhr.