Ministerpräsident Schmyhal (r.), Präsident Selenskyj und Parlamentspräsident Stefantschuk (l.) zeigen den Eilantrag auf einen EU-Beitritt der Ukraine

Ukraine, Georgien und Moldau EU beginnt Beitrittsanträge zu prüfen

Stand: 07.03.2022 19:25 Uhr

Gleich drei ehemalige Sowjetrepubliken haben angesichts des Kriegs in der Ukraine vergangene Woche ihren EU-Beitritt beantragt. Neben der Ukraine auch Georgien und Moldau. Nun beginnt die EU mit dem Prüfprozess.

Die EU beginnt damit, die Beitrittsanträge von Ukraine, Georgien und Moldau zu prüfen. Darauf einigten sich Vertreter der 27 EU-Länder, wie die französische Ratspräsidentschaft bekannt gab. Auch bei einem informellen EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag in Versailles dürften die Beitrittsersuche Thema sein.

Im ersten Schritt soll die EU-Kommission eine Einschätzung zu den Beitrittsersuchen abgeben. Dies dauere in der Regel ein bis anderthalb Jahre.

Die drei Länder, die alle ehemalige Sowjetrepubliken sind, hatten in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine den Beitritt zur EU beantragt. Für eine Mitgliedschaft der Ukraine hatten sich insbesondere östliche EU-Staaten wie Polen oder Slowenien stark gemacht.

Kein Schnellverfahren für Ukraine

EU-Kommissionschefin von der Leyen hatte vergangene Woche erklärt, perspektivisch wolle man die Ukraine in der EU haben. Auch das EU-Parlament hatte sich in einer Sondersitzung dafür ausgesprochen, die Ukraine zum Beitrittskandidaten zu erklären. Bindend ist dieses Votum aber nicht.

Einen Beitritt im Schnellverfahren, wie vom ukrainischen Präsidenten Selenskyj gefordert, wird es aber nicht geben. Der Beitrittsprozess ist enorm kompliziert und dauert lange. Grundsätzlich kann zwar jeder europäische Staat den Beitritt beantragen, solange er EU-Grundwerte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit achtet. Doch die Kandidatenländer müssen nachweisen, dass sie die Kriterien zur Beitrittsreife erfüllen.

In der Regel sind dafür umfassende Reformen nötig, etwa beim Kampf gegen Korruption oder im Justizsystem. Weitere Voraussetzungen sind stabile Institutionen und dass die Staaten zuvor EU-Recht in nationales Recht umgesetzt haben.

Seit mehr als 20 Jahren in Wartestellung

Über den tatsächlichen Beitritt entscheiden schließlich die EU-Länder - sie müssen einstimmig dafür sein.

Neben den drei möglichen neuen Kandidaten gibt es bereits fünf weitere: die vier Balkanstaaten Serbien, Albanien, Montenegro und Nordmazedonien sowie die Türkei. Allerdings kommen deren Beitrittsverhandlungen schon seit mehr als 20 Jahren nicht voran.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 07. März 2022 um 22:00 Uhr sowie Inforadio um 19:40 Uhr.