Außenansicht der Verbraucherzentrale in Frankfurt am Main

Verbraucherzentralen Mehr Schutz bei Produktfehlern gefordert

Stand: 13.12.2022 08:28 Uhr

Die Verbraucherzentralen plädieren für mehr Kundenschutz im Haftungsrecht für mangelhafte Produkte. Wenn diese Schäden nach sich ziehen, soll die Beweislast danach künftig bei den Herstellern liegen.

Wenn ein fehlerhaftes Produkt einen Menschen verletzt oder Gegenstände beschädigt, muss der Hersteller dafür haften. Beweisen muss den Zusammenhang aber der Verbraucher. Nun fordern die Verbraucherzentralen, das umzudrehen.

Verbraucher hätten nämlich kaum eine Chance, Fehler von Produkten und Kausalitäten nachzuweisen, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Nachrichtenagentur dpa. Besonders Geräte, die sich digital vernetzen könnten, seien für viele "eine Blackbox".

Hersteller kennen ihre Produkte besser als die Verbraucher

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung müsse die Beweislast daher bei den Produzenten liegen, die ihre Artikel kennen und besser darlegen könnten, dass kein Fehler vorliege, erläuterte der Verband. Dies gelte etwa für Beschädigungen, die durch digital programmierbare Rollläden entstehen können.

Eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts sei nötig, um die Regelungen an das digitale Zeitalter anzupassen. Mit einem im Herbst vorgelegten Entwurf habe die EU-Kommission dies aber verpasst. Darüber hinaus fordern die Verbraucherschützer, dass Betreiber von Online-Marktplätzen für fehlerhafte Artikel haften müssen, wenn die Produktverantwortlichen nicht greifbar sind.

EU-Kommission legt Vorschläge vor

Positiv sieht der Verband allerdings den Kommissionsvorschlag, dass Verbraucher Ansprüche nicht erst geltend machen können, wenn der Schaden eine Schwelle von 500 Euro erreicht - sondern ab dem ersten Euro. Positiv sei auch eine Klarstellung, dass es sich bei Software ebenfalls um ein Produkt handele und sie damit auch dem Produkthaftungsrecht unterliegen soll.

Die EU-Kommission hatte die Vorschläge Ende September vorgelegt, um die fast 40 Jahre alten Vorschriften zur Produkthaftung zu erneuern. Sie zielen auch auf Geräte ab, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) betrieben werden. Technologien wie Drohnen könnten nur funktionieren, wenn sich Verbraucher dabei sicher und geschützt fühlen, hieß es. Der Plan der Kommission muss vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 13. Dezember 2022 um 09:00 Uhr in den Nachrichten.