Ein Mann repariert ein Mobiltelefon

Haltbarkeit von Produkten Reparatur statt Elektroschrott

Stand: 25.01.2022 11:46 Uhr

Damit Geräte länger halten und weniger Elektroschrott entsteht, will Verbraucherschutzministerin Lemke die Lebensdauer von Produkten transparenter machen. Anderswo in der EU gibt es einen "Reparierbarkeitsindex" bereits.

Mithilfe eines "Reparierbarkeitsindex" sollen Verbraucher künftig besser über die Haltbarkeit und die Möglichkeit von Reparaturen von Produkten aufgeklärt werden. Der Index ist Teil des "Rechts auf Reparatur", das die Ampelparteien im Koalitionsvertrag angekündigt haben. "Mit dem Recht auf Reparatur werden wir einen wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft gehen", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke der Nachrichtenagentur dpa.

"Sinnvoll ist ein Reparierbarkeits-Index, auf dem man erkennen kann, wie reparierfreundlich ein Produkt ist", so die Grünen-Politikerin. Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes sollen laut den Koalitionsplänen "zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft" werden.

Auf eine schnelle Umsetzung des Rechts auf Reparatur hatte Anfang Januar auch der Verbraucherzentrale Bundesverband gedrungen. Das Gesetzesvorhaben sollte nach Meinung der Verbraucherschützer bis März auf den Weg gebracht werden. Lemke kündigte nun an, eine "breite gesellschaftliche Debatte" anstoßen zu wollen. Zu einem möglichen Termin für eine Gesetzesinitiative äußerte sich die Ministerin nicht.

Index in Frankreich bereits eingeführt

Vorgaben zur Reparierbarkeit von Produkten gibt es bereits auf EU-Ebene. So müssen Hersteller von Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränken und anderen großen Haushaltsgeräten dafür sorgen, dass Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sind.

Und auch ein Vorbild für einen Reparierbarkeitsindex in der EU ist bereits vorhanden: In Frankreich wurde Anfang 2021 ein Index eingeführt, der anhand verschiedener Kriterien darüber informiert, wie einfach sich Smartphones, Laptops, Fernseher, Rasenmäher oder andere Geräte reparieren lassen. Zu den Kriterien gehört etwa die "Zerlegbarkeit" eines Produktes und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. So könnte auch der Weg für eine deutsche Regelung aussehen.

Laut Lemke müssten Smartphones und Tablets "so gebaut sein, dass ihr Akku und ihre Einzelteile - soweit technisch machbar - auf einfache Weise herausgenommen und ausgetauscht werden können". Niemand solle in Zukunft ein funktionierendes Mobiltelefon wegwerfen müssen, nur weil der Akku nicht mehr funktioniere.

Zu viel Elektroschrott in der EU

Die großen Mengen an Elektroschrott gelten als wachsendes Problem. Deutschland hat laut Umweltbundesamt (UBA) die europäische Sammelquote von 65 Prozent der Elektroaltgeräte in den vergangenen Jahren deutlich verfehlt. Im Jahr 2019 lag sie etwa nur bei 44 Prozent. EU-weit liegt diese Quote nach Angaben des Europäischen Parlaments sogar nur bei 42 Prozent. Um die Sammelquote in Deutschland zu erhöhen, werden gesetzliche Regelungen ab Mitte des Jahres verschärft. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht vor, dass ab dem 1. Juli auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen müssen.

Bedenken gegen die Initiative der Regierung kommen von der Industrie. Laut dem Digitalverband Bitkom wäre es problematisch, "sämtliche Ersatzteile auf Halde zu produzieren", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Industrieverband BDI hatte in einer Stellungnahme zum Recht auf Reparatur gefordert, dass dieses auf die jeweiligen Produkte angepasst sein müsse. Bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen könne es ökologisch sinnvoller sein, neue, energieeffizientere Geräte zu nutzen als die alten zu reparieren.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 07. Januar 2022 um 11:00 Uhr.