
Kurz vor Fristende Jede dritte Grundsteuererklärung fehlt noch
Wenige Tage vor Fristende haben nur gut 65 Prozent der Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Die Zeit drängt - auch wenn säumige Eigentümer in der Regel nicht sofort mit Sanktionen rechnen müssen.
Vier Tage vor Fristende haben erst knapp zwei Drittel der Eigentümer die erforderliche Grundsteuererklärung eingereicht. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte am Freitag, 56,9 Prozent der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer hätten die Erklärung mittlerweile elektronisch übermittelt. Hinzu kämen zusätzlich 8,6 Prozent der Grundsteuerpflichtigen, die die Erklärung auf Papier einreichten. Die Frist läuft am 31. Januar ab, also am kommenden Dienstag.
Keine Strafen für säumige Eigentümer
Die Deutsche Steuergewerkschaft spricht sich gegen einen erneuten Aufschub aus. "Ich halte nichts davon, die Frist jetzt nochmals generell zu verlängern", sagte Gewerkschaftschef Florian Köbler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Finanzverwaltung benötige dringend die notwendigen Angaben der Immobilienbesitzer.
Laut einer Abfrage des Ratgeberportals Finanztip müssen säumige Eigentümer vorerst nicht mit Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld rechnen. 14 der 16 Bundesländer wollen ihnen zunächst ein Erinnerungsschreiben schicken.
Experten raten dennoch, die Grundsteuererklärung so schnell wie möglich abzugeben. Sonst werde das Finanzamt den für die Steuer bestimmenden Grundsteuerwert schätzen - und das dürfte meist nicht von Vorteil für die betroffenen Steuerzahler sein. Finanzämter und Kommunen benötigen die Daten, um die vom Gesetzgeber beschlossene Reform der Grundsteuer umzusetzen und die jeweiligen Steuern bis neu 2024 zu berechnen. Ab 2025 soll die neu berechnete Grundsteuer dann erhoben werden.
Neubewertung von 36 Millionen Immobilien
Abgabetermin für die notwendigen Erklärungen war ursprünglich der 31. Oktober. Die Frist wurde aber von Bund und Ländern um drei Monate bis zum 31. Januar verlängert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die bisherige Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten - im Westen stammen sie von 1964, im Osten von 1935. Bei der Reform der Grundsteuer soll der Grundsatz erhalten bleiben, dass sich die Bewertung am Wert einer Immobilie orientiert. Dafür müssen 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden.