
Länder-Finanzminister Frist zur Grundsteuererklärung wird verlängert
Viele Hausbesitzer dürften aufatmen. Statt Ende Oktober müssen sie die Grundsteuererklärung nun erst bis Ende Januar 2023 abgeben. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz bestätigten den Beschluss der Länder-Finanzminister.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte, mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet. Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen online abgegeben.
Bundesfinanzminister Lindner begrüßte die Entscheidung. Am Rande der Tagung des Internationalen Währungsfonds in Washingtons sagte er: "Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen." Linder hatte sich für eine Verlängerung der Abgabefrist stark gemacht.
Neubewertung für fast 36 Millionen Grundstücke
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzer in einer Art zusätzlichen Steuererklärung über die Steuersoftware "Elster" oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen - Behörden-Steuersprache inklusive. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es viel zu kompliziert sei.
Technische Probleme schon nach wenigen Tagen
Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Wenige Tage später offenbarten sich bereits technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war "Elster" lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten.
Selbst Eigentümer von Kleingärten müssen eine Erklärung abgeben, zusätzlich zu Millionen Hausbesitzern und Eigentümern einer Wohnung.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.
Höhe der Grundsteuer abhängig von Hebesätzen der Gemeinden
Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.