Die Steuer-Plattform "Elster" ist auf dem Bildschirm eines Laptops zu sehen.

Grundsteuererklärung Steuerportal Elster überlastet

Stand: 11.07.2022 11:20 Uhr

Das Steuerportal Elster ist dem großen Andrang infolge der Grundsteuerreform nicht gewachsen. Die Verwaltung arbeitet an einer Lösung - kann aber noch nicht sagen, wie lange die Probleme noch andauern.

Seit Anfang des Monats müssen Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer Erklärungen zu ihrem Grundbesitz abgeben. Das hat zu einer Überlastung des Steuerportals Elster geführt. "Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit", heißt es seit dem Wochenende auf der Webseite.

Auch der Zugang über die App ElsterSmart ist bis auf Weiteres nicht möglich, wenn sie und Elster auf unterschiedlichen Geräten verwendet werden. Am Wochenende habe es weit über 100.000 gleichzeitige Zugriffe gegeben, teilte das für Elster zuständige Bayerische Landesamt für Steuern auf Anfrage mit. "Es wird mit Hochdruck an einer Lösung der technischen Schwierigkeiten gearbeitet." Bei der Übermittlung von Steuererklärungen über Buchhaltungssoftware, die eine Elster-Schnittstelle nutzt, bestünden keine Einschränkungen.

Wann die so genannte Feststellungserklärung zur Grundsteuer wieder übermittelt werden kann, war bis zum Montagmittag unklar.

Unmut bei den Nutzern

In den sozialen Medien machten zahlreiche Steuerpflichtige ihrem Unmut über die technischen Probleme Luft. Einige stellten die aktuellen Probleme in den Zusammenhang mit dem viel kritisierten Digitalisierungsstand der Verwaltung.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Deutschland müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in der sie Angaben zu ihrem Grundbesitz am Stichtag 1. Januar 2022 machen. Das soll eigentlich über das Portal Elster geschehen, mit dem auch die Einkommensteuererklärung eingereicht werden kann.

Zu den abgefragten Daten gehören etwa die Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Informationen verlangt, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. Auf Basis dieser Daten wird die neue Grundsteuer berechnet, die erstmals 2025 erhoben werden soll.