Auspuff eines Diesel-getriebenen Autos
Hintergrund

Urteile zum Dieselskandal Von Betrugssoftware bis Thermofenster

Stand: 28.12.2021 08:20 Uhr

Längst hat die Abgasaffäre den Bundesgerichtshof erreicht. Doch noch sind nicht alle Streitfragen des Dieselskandals höchstrichterlich geklärt. Was ist zivilrechtlich schon entschieden und was ist noch offen? Ein Überblick

Fünf Jahre nach Auffliegen des VW-Dieselskandals war es so weit. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Grundsatzurteil im Mai 2020: Mit dem Einbau der illegalen Abschalteinrichtung hat VW seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Konzern muss betroffenen Kunden daher Schadensersatz zahlen. Allerdings: Für jeden gefahrenen Kilometer müssen sich die Kunden einen bestimmten Cent-Betrag abziehen lassen. Für Vielfahrer bedeutete das im Zweifel, dass sie gar kein Geld bekommen. Außerdem mussten die klagenden Käufer ihr Auto im Gegenzug zurückgeben.

VW mit Verzögerungstaktik

VW hatte versucht, dieses Grundsatzurteil möglichst hinauszuzögern. Mit großzügigen Vergleichsangeboten gelang es dem Autokonzern immer wieder, Verhandlungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof platzen zu lassen. Für die Diesel-Käufer bedeutete das: Je länger es dauerte, desto mehr Kilometer waren sie mit ihren Autos gefahren und desto mehr mussten sie sich am Ende vom Schadensersatz abziehen lassen.

Ob diese Anrechnung der gefahrenen Kilometer überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist, muss noch geklärt werden. Mehrere Gerichte hatten diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Auch hier erledigten sich einige Verfahren durch Vergleiche. Andere sind noch in Luxemburg anhängig. Kläger, die zwischenzeitlich einen Vergleich akzeptiert haben oder deren Verfahren abgeschlossen sind, könnten von einer etwaigen EuGH-Entscheidung zulasten von VW allerdings nicht mehr profitieren.

Vergleich im Musterverfahren

Parallel zu den Einzelklagen leitete der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Musterfeststellungsklage gegen VW ein. In einem solchen Verfahren klagt ein Verbraucherverband an Stelle der einzelnen Verbraucher, um Rechtsfragen verbindlich klären zu lassen für alle Betroffene, die sich der Klage anschließen.

Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig sollte entschieden werden, ob VW seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hatte. Doch zu einem Urteil kam es nie. Der Verbraucherverband und VW einigten sich auf einen Vergleich. Der Autokonzern bot den Muster-Klägern 15 Prozent des Kaufpreises an. Außerdem konnten sie ihre Autos behalten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale nahmen mehr als 240.000 Verbraucher das Angebot an.

Sammelklage von Myright

Noch offen sind die Myright-Sammelklagen gegen VW. Der Rechtsdienstleister hat sich Schadensersatzforderungen von zahlreichen Betroffenen abtreten lassen, um sie gebündelt vor den Gerichten für die Diesel-Käufer einzuklagen. Im Gegenzug verlangt Myright von den Klägern eine Erfolgsprovision. VW ist der Auffassung, dass dieses Geschäftsmodell gegen deutsches Recht verstößt. Eine Entscheidung des BGH dazu steht noch aus. Urteile aus der vergangenen Zeit zeigen aber, dass das höchste Zivilgericht tendenziell offen ist für solche Geschäftsmodelle.

Weiterverkauf, Finanzierung und Verjährung

Nach seinem Grundsatzurteil hat der BGH in den vergangenen Monaten eine Reihe weiterer Fragen für Diesel-Kunden geklärt. Etwa: Auch wer sein Auto weiterverkauft, hat noch Anspruch auf Schadensersatz. Und wer auf Raten gekauft hat, der kann verlangen, dass die Extra-Kosten für die Finanzierung ersetzt werden.

Klarheit schaffte der BGH zudem in Sachen Verjährung. Kunden, die schon 2015 von dem Dieselskandal wussten, aber erst 2019 oder danach geklagt haben, gehen leer aus. Denn Ansprüche verjähren nach dem Gesetz nach drei Jahren. Allerdings muss VW nachweisen, dass Käufer schon 2015 von dem Skandal wussten - einfach auf die breite Medienberichterstattung zu verweisen, reicht nicht.

Haftet auch der Händler?

Verklagt hatten Diesel-Käufer aber nicht nur den Autokonzern, sondern auch die Autohändler. In diesen Fällen entschied der BGH, dass ein Auto mit illegaler Abschalteinrichtung mangelhaft im Sinne des Kaufrechts ist, weil die Gefahr bestehe, dass es die Zulassung verliere. Beim Neuwagenkauf haben Betroffene innerhalb der ersten zwei Jahre besondere Rechte: Sie haben in der Regel die Wahl zwischen einer kostenlosen Reparatur und dem Austausch gegen ein neues Fahrzeug.

Thermofenster - ebenfalls unzulässig?

Im Zuge des VW-Abgasskandals geriet eine weitere Abgastechnik in den Fokus: sogenannte Thermofenster. Das ist eine Einrichtung, die bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung im Fahrzeug abschaltet. Sowohl VW- als auch Daimler-Kunden sind davon überzeugt, dass es sich dabei um eine illegale Abschalteinrichtung handelt und sie sittenwidrig getäuscht wurden. Der Europäische Gerichtshof stellte klar: Die Abgasreinigung dürfe nur abgeschaltet werden, um vor plötzlichen Motorschäden zu schützen, die zu einer konkreten Gefahr beim Fahren führen. Allein der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige Abschalten der Abgasreinigung nicht.

Für eine sittenwidrige Schädigung reicht dem BGH zufolge der bloße Einbau von Thermofenstern aber nicht aus. Denn anders als die illegale VW-Abschalteinrichtung funktionierten Thermofenster im Labor genauso wie auf der Straße. Es müssen deshalb weitere Umstände hinzukommen, um die Sittenwidrigkeit zu begründen. Ob es diese Umstände gibt, müssen die Land- und Oberlandesgerichte im Einzelfall klären.

Klagen gegen Audi

Beim BGH liegen außerdem noch zahlreiche Klagen gegen die Konzerntochter Audi. Dabei geht es zum einen um Autos, in denen der VW-Motor mit der illegalen Abschalteinrichtung verbaut wurde. Und zum anderen um Autos, mit einem bei Audi entwickelten Motor. Für den verbauten VW-Motor hat der BGH entschieden: Audi muss nur dann haften, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass im Unternehmen jemand von der Betrugssoftware wusste. Mehrere Urteile des Oberlandesgerichts München, das diese Einschätzung detailliert begründet hatte, hielten zuletzt einer Überprüfung in Karlsruhe stand. Beim eigenen Audi-Motor ist dagegen noch offen, ob Audi seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 20. April 2020 um 17:44 Uhr in der Sendung "Wirtschaft und Gesellschaft" und BR24 am 18. September 2020 um 07:09 Uhr wie auch tagesschau24 am 30. Dezember 2020 um 12:00 Uhr.