Logo der Sparkasse auf einem Gebäude

Prämiensparverträge Zinsen falsch berechnet?

Stand: 06.10.2021 08:21 Uhr

Aus Sicht von Verbraucherschützern haben zahlreiche Sparer zu wenig Zinsen bekommen. Die Sparkassen weisen den Vorwurf zurück. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Gerhard Schechinger aus Leipzig hat sich einer Musterklage gegen seine örtliche Sparkasse angeschlossen. Sein Ziel? "Gerechtigkeit für den kleinen Sparer". Und: Er will Geld nachbezahlt bekommen. Er ist der Ansicht, die Sparkasse Leipzig habe ihm zu wenig Zinsen gezahlt. Für ihn gehe es nach den Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen um insgesamt fast 7000 Euro.

Schechinger hatte 1994 zwei Prämiensparverträge abgeschlossen. Dieses Produkt boten in den 1990er-Jahren viele Sparkassen ihren Kundinnen und Kunden an. Die Zinsen bei diesen langfristigen Sparverträgen waren variabel, das heißt, sie wurden immer wieder angepasst. Außerdem gab es nach bestimmten Zeiträumen Bonuszahlungen - die Banken zahlten den Sparenden also "Prämien". Daher der Name der Verträge.

Streit um richtige Zinsberechnung

Die Zinsen wurden jahrelang einfach per Aushang in den Filialen und ohne transparente Kriterien angepasst. In mehreren Urteilen stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in den vergangenen Jahren fest, dass das nicht in Ordnung war. Doch wie werden die Zinsanpassungen nun richtig berechnet? Welche Anforderungen gelten? Darüber wird aktuell vor den Gerichten gestritten.

Von Verbraucherzentralen sind mehrere Musterfeststellungsklagen angestrengt worden. Über eine erste gegen die Sparkasse Leipzig verhandelt heute der Bundesgerichtshof.

Verbraucherschützer: Zu wenig Zinsen gezahlt

Die Sparkasse Leipzig ist der Auffassung, dass sie die BGH-Entscheidungen korrekt umgesetzt hat. Neu abgeschlossene Prämiensparverträge seien entsprechend angepasst worden - wobei es das Produkt nicht mehr sehr lange gab. Altverträge wurden dagegen nicht geändert. Die Sparkasse Leipzig versichert jedoch, sie wende auch auf Altverträge die neue Zinsberechnung nach klaren Kriterien an - auch wenn dies nicht ausdrücklich in die Verträge aufgenommen worden sei.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist dagegen weiter unklar, wie die Sparkasse die Zinsen berechnet. Im Ergebnis hätten Kunden jedenfalls zu wenig Geld bekommen. Im Fall der Sparkasse Leipzig gehe es im Schnitt um 3100 Euro pro Vertrag.

Weitere Musterklagen

Allein die Verbraucherzentrale Sachsen führt fünf weitere Musterklagen gegen örtliche Sparkassen. Insgesamt hätten sich bisher etwa 6000 Verbraucher angeschlossen. Im Schnitt gehe es dabei um Summen zwischen 2500 und 6000 Euro pro Vertrag. Außerdem führt der Bundesverband der Verbraucherzentralen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern zwei Musterklagen - gegen die Sparkassen München und Nürnberg.

Ein Urteil aus Karlsruhe in dem aktuellen Verfahren könnte es noch am Nachmittag geben. Offen ist dabei jedoch, ob der BGH dabei nun klare Kriterien für die Zinsberechnung festlegen wird. Er könnte den Fall auch erst einmal zurückgeben an die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Dresden, zur genaueren Prüfung. Oder die Musterklage ganz abweisen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Bayern2 am 06. Oktober 2021 um 09:00 Uhr.