Schild am Eingang des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
FAQ

BGH-Urteil vor einem Jahr Kontogebühren-Streit - was Kunden beachten sollten

Stand: 27.04.2022 11:00 Uhr

Seit einem Jahr gilt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Bankkunden vor unrechtmäßig erhobenen Kontogebühren schützen soll. Ihre Umsetzung sorgt immer noch für Streit. Wozu raten Verbraucherschützer?

Verärgerte Bankkunden auf der einen Seite - Kreditinstitute, die ihren Kunden mit Kündigung drohen, auf der anderen: Auch ein Jahr nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zustimmung von Kunden zu Änderungen der Geschäftsbedingungen sorgt dessen Umsetzung weiter für Streit. tagesschau.de beantwortet dazu einige wichtige Fragen.

Was hat der BGH vor einem Jahr entschieden?

Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um die Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

Um welchen Zeitraum bei den Kontogebühren geht es?

Seit einigen Jahren haben Banken Gebühren eingeführt oder erhöht, ohne dass Kunden dem zugestimmt haben. Laut Rechtsexperten sind vom BGH-Urteil Gebühren der letzten drei Jahre vor dem Urteil, also seit April 2018, betroffen. So lange nämlich läuft die in solchen Fällen übliche Verjährungsfrist.

Wozu sind die Kreditinstitute verpflichtet?

Einerseits müssen die Banken seit dem Urteil die Zustimmung ihrer Kunden bei AGB-Änderungen einholen. Für bereits erfolgte Änderungen, also auch Gebühreneinführungen oder -erhöhungen, muss diese Zustimmung nachträglich eingeholt werden. Zum anderen sind die Institute aber auch verpflichtet, Gebühren, die ohne die Zustimmung des Kunden erhoben wurden, zurück zu erstatten.

Was passiert, wenn Kunden ihre Zustimmung zu AGB-Änderungen verweigern?

Nach geltender Rechtsauffassung sind die Banken zu einer Kündigung der Kundenbeziehung in diesem Fall nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet. Denn ohne eine Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen darf die Bank keine Leistungen für den Kunden erbringen. Daher macht es laut Verbraucherschützern auch keinen Sinn, gegen eine solche Kündigung vorzugehen.

Wie können zu Unrecht erhobene Kontogebühren zurückgefordert werden?

Verbraucherschutzorganisationen, die Stiftung Warentest, aber auch spezialisierte Rechtsanwälte haben für solche Forderungen Musterschreiben entwickelt, die Bankkunden nutzen können. Dabei wird auch Hilfestellung für eine Berechnung der gezahlten Gebühren gegeben. Bankkunden können sich auf Antrag vorab eine Entgeltaufstellung ihrer Bank, am besten für die Jahre 2018 bis 2021, ausfertigen lassen. Diese kann dann als Grundlage der Berechnung genutzt werden.

Ist Kündigung wegen Bitte um Rückerstattung von Gebühren rechtens?

In manchen Fällen wird Kunden, die Entgelte zurückforderten, auch das Konto gekündigt oder damit gedroht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist dies ein "dreister und unseres Erachtens rechtswidriger Versuch", Bankkunden davon abzuhalten, ihre Rechte durchzusetzen. Laut Bankenaufsicht BaFin steht es den Kunden zu, Erstattungsansprüche geltend zu machen: "Die Ausübung dieses Rechts kann daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäftsverbindung zur Folge haben." Allein die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt im Zusammenhang mit der Umsetzung des BGH-Urteils gegen insgesamt fünf Kreditinstitute. In bislang zwei Fällen verloren die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Stuttgart allerdings, dagegen wurde allerdings Berufung eingelegt.

Macht eine Klage gegen das Verhalten der eigenen Bank Sinn?

Der Streitwert einer Klage wegen zu Unrecht erhobener Gebühren wird in den meisten Fällen auf wenige Hundert Euro geschätzt. Ob sich dies im Vergleich zu möglichen Anwalts- und Gerichtskosten lohnt, muss der Bankkunde individuell entscheiden. Einer Musterklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen haben sich bislang mehrere Hundert Verbraucher angeschlossen. Nach Angaben des vzbv gingen zwischen Juni 2021 und Februar 2022 bei Verbraucherzentralen mindestens 3200 Beschwerden im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil ein.

Wie steht die Bankenaufsicht BaFin zum BGH-Urteil und seiner Umsetzung?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet die Umsetzung des Urteils nach eigenen Angaben sehr genau. "Mit Instituten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils auffällig geworden sind", würden Aufsichtsgespräche geführt, so die Behörde. Bereits im vergangenen Oktober hatte die Aufsicht die Geldhäuser gemahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter beachten. Erstattungsverlangen der Kunden sollten zeitnah umfassend geprüft und zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte umgehend erstattet werden, heißt es von der Behörde.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 10. November 2021 um 11:51 Uhr.