Eine Geschäftsfrau geht einen Gang in einer Konzernzentrale entlang
FAQ

Gesetz für mehr Frauen in Vorständen Welche Unternehmen nun handeln müssen

Stand: 11.06.2021 15:55 Uhr

Frauen müssen künftig bei der Besetzung von Vorstandsposten stärker berücksichtigt werden: Der Bundestag hat das "zweite Führungspositionen-Gesetz" beschlossen. Welche Regeln gelten nun? Und wie viele Firmen betrifft das?

Was wurde beschlossen?

Die neue Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen gilt für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Sie müssen künftig mindestens eine Frau im Vorstand aufweisen, wenn dieser mehr als drei Mitglieder hat. Die Mindestbeteiligung gilt erst bei Neubesetzung eines Postens. "Eine Bestellung eines Vorstandsmitglieds unter Verstoß gegen dieses Beteiligungsgebot ist nichtig", heißt es im Gesetz.

Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gibt es strengere Regeln: Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein. Das betrifft etwa die Deutsche Bahn AG oder die Deutsche Flugsicherung. Daneben soll die fixe Mindestquote für den Aufsichtsrat Anwendung finden, die bei 30 Prozent liegt.

Andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen, die nicht unter die Vorgabe fallen, sollen künftig begründen müssen, wenn sie für den Vorstand ohne Frauen planen. Geschieht das nicht, drohen Bußgelder. Mit dem Gesetz werden die Berichtspflichten für Unternehmen entsprechend verschärft. Dem Gesetz muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.

Wie viel Frauen sitzen in Vorständen der Unternehmen?

Mehr als die Hälfte der großen börsennotierten Unternehmen in Deutschland hat keine Frau im Vorstand, wie eine Studie der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR) zeigt. Ausgewertet wurden die 160 Konzerne in den Börsenindizes DAX, MDAX und SDAX sowie die 26 im regulierten Markt an der Börse notierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen (zum Stichtag 22. März).

Demnach sitzt in 103 von 186 untersuchten Konzernen keine einzige Frau in der Vorstandsetage. Gleichzeitig stieg der durchschnittliche Frauenanteil in den Vorständen im Vergleich zum Vorjahr auf 13 Prozent, was einem Plus 2,3 Prozent entspricht. In den 200 umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland liegt der Frauenanteil in Vorständen bei 11,5 Prozent, wie aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervorgeht.

Im abgelaufenen Jahr lag der Frauenanteil in Aufsichtsräten bei den aktuell 106 Unternehmen, die der verpflichtenden Frauenquote unterliegen, bei durchschnittlich 35,9 Prozent.

Welche Unternehmen müssten nachbessern?

Die Zahl der Unternehmen, die vom heute beschlossenen Gesetz betroffen wären, liegt laut der FidAR-Studie bei 66. Davon hatten 25 zum Stichtag noch keine Frau im Vorstand. Dies gilt auch den Triebwerkhersteller MTU und HeidelbergCement, zwei Unternehmen aus dem DAX. Beim Baustoffkonzern wird sich die Lage bald ändern. Ende Mai hatte HeidelbergCement mitgeteilt, dass Nicola Kimm ab dem 1. September den neu geschaffenen Vorstandsposten des Chief Sustainability Officer übernehmen wird. Sie verantwortet dann die Themen Nachhaltigkeit und neue Technologien.  

         

Auch bei MTU sind die Weichen gestellt: Das Unternehmen habe das Ziel einer Frauenquote im Vorstand von 25 Prozent bis 2022 formuliert. Aktuell ist der Vorstand mit vier Männern besetzt.     

Knorr-Bremse hatte laut Studie ebenfalls zu den Unternehmen, die Nachbesserungen würden vornehmen müssen, gezählt. Das ist mittlerweile geschehen: Claudia Mayfeld leitet seit dem 1. Mai 2021 leitet das neu geschaffene Vorstandsressort Integrität und Recht. Seit Bekanntgabe des Gesetzesentwurfs hätten bereits Adidas, Bayer, Eon, Infineon, Fielmann und Südzucker jeweils Frauen in ihre Vorstände berufen, stellen die Studienautoren fest.  

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 11. Juni 2021 um 15:00 Uhr.