
Energie-Notstand Bundestag erleichtert staatlichen Zugriff
Das reformierte Gesetz zur Energiesicherung hat den Bundestag mit einer Mehrheit passiert. Sollte die Versorgungssicherheit bedroht sein, könnte der Staat notfalls zu Enteignungen greifen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Der Staat soll in Deutschland künftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen können, wenn erhebliche Engpässe bei der Versorgung drohen. Der Bundestag billigte mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine Neufassung des Energiesicherungsgesetzes vor dem Hintergrund von Konflikten mit Lieferungen aus Russland.
Im Parlament votierte auch die Linke für den Gesetzentwurf, die AfD lehnte ihn ab, die Union enthielt sich. Der Bundesrat muss das Vorhaben noch billigen, was nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kommende Woche geschehen könnte.
Erster Anwendungsfall bahnt sich an
Schon vor einer unmittelbaren Gefährdung der Energieversorgung sollen künftig besondere Maßnahmen möglich sein. Konzerne könnten dann unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Dies soll greifen, wenn die Unternehmen ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen und die Versorgungssicherheit gefährdet ist.
Als letztmögliches Mittel ist auch eine Enteignung möglich, wenn die Sicherung der Energieversorgung nicht anders gewährleistet werden kann. Im parlamentarischen Verfahren hatte die FDP gegenüber dem Regierungsentwurf aber durchgesetzt, dass nach einer Verstaatlichung einer Firma diese später wieder privatisiert werden muss.
Das erneuerte Gesetz könnte erstmals angewandt werden, wenn keine Lösung für die Eigentümerfrage bei der Ölraffinerie PCK im brandenburgischen Schwedt an der Oder gefunden wird. Sie gehört mehrheitlich dem Rosneft-Konzern und wird von diesem mit russischem Pipeline-Öl versorgt. Deutschland will dies ersetzen und hat dafür bereits Pläne entwickelt. Voraussetzung wäre aber, dass Rosneft seine Anteile abgibt oder eben gesetzlich dazu gezwungen wird.
Meldepflicht bei Stilllegung
Das Energiesicherungsgesetz wurde seit 1975 nur unwesentlich verändert. Das Gesetz ermächtigt die Regierung und seine Behörden bei einer Gefährdung der Versorgung Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen Regelungen zur Produktion, dem Transport und der Verteilung von Energie.
Mit der Novelle werden auch Bestimmungen im Energiewirtschaftsgesetz geändert. So soll unter anderem eine geplante Stilllegung von Gasspeicheranlagen künftig bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden müssen.
Russland sanktioniert Gazprom Germania
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte bereits auf einer anderen Gesetzesgrundlage, bei Gazprom Germania, dem Deutschland-Geschäft des russischen Gaskonzerns, gehandelt. Die Tochter wurde unter die Treuhandschaft der Bundesnetzagentur gestellt, die nun bis zum 30. September alle Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania wahrnimmt.
Zuvor hatte Gazprom die Tochter an einen anderen Eigentümer abgeben wollen, so dass die Regierung einschreiten konnte. Russland hat darauf nun mit Sanktionen reagiert und will die Handels- und Speichertöchter nicht mehr mit Gas beliefern.