Fragen und Antworten Wie kommen Sie an die Abwrackprämie?

Stand: 22.10.2015 15:24 Uhr

Wer als Privatmann ein mehr als neun Jahre altes Auto verschrottet und sich einen Neuwagen kauft, kann einen Abwrackbonus in Höhe von 2500 Euro bekommen. Dieser trägt offiziell den Namen "Umweltprämie". Was es dabei zu beachten gilt, hat tagesschau.de für Sie zusammengestellt.

Die Bundesregierung will mit der neuen Abwrackprämie den Verkauf von Neuwagen ankurbeln und damit der Autoindustrie in ihrer schwersten Absatzkrise seit langem helfen. Der Abwrackbonus in Höhe von 2500 Euro trägt offiziell den Namen "Umweltprämie". Die Maßnahme war im Rahmen des Konjunkturpakets II von der Großen Koalition beschlossen worden.

Für wen kommt die Prämie in Frage?

Sie kann von Privatleuten beantragt werden, die ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten und dafür einen Neu- oder Jahreswagen ab Schadstoffklasse 4 kaufen und zulassen. Der bisherige Wagen muss mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein. Die Abwrackprämie gilt aber auch für Neufahrzeuge, die geleast werden.

Bis wann muss der Neuwagen gekauft werden?

Die Regelung gilt seit dem 14. Januar und endet am 31. Dezember 2009.

Gibt es die Prämie nur "so lange das Geld reicht"?

Ursprünglich hatte die Bundesregierung hat einen Topf mit 1,5 Milliarden Euro eingerichtet, inzwischen das Budget jedoch auf fünf Milliarden Euro erhöht. Daraus werden die Prämien ausgezahlt und die Verwaltungskosten für das Verfahren beglichen. Das Geld soll rein rechnerisch für rund zwei Millionen Anträge reichen (vom Gesamtbudget werden noch Verwaltungskosten abgezogen). Die Anträge für die Prämie werden in der Reihenfolge ihres Eingehens berücksichtigt.

Wie funktioniert das Online-Verfahren?

Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort müssen mit Originaldokumenten (keine Kopien) die Verschrottung bei einem staatlich anerkannten Schrotthändler sowie die Zulassung des alten und neuen Wagens auf den eigenen Namen nachgewiesen werden. Seit dem 30. März kann der Antrag dafür ausschließlich online gestellt werden.

Um sich die Prämie zu sichern, muss dem Antrag eine Kopie des Kauf- oder Leasingsvertrages oder eine verbindlichen Bestellung eines Neuwagens beigefügt werden. Nachdem der vollständige Antrag abgeschickt wurde, erhält der Käufer eine automatische Eingangsbestätigung. Ab dem 16. April werden von der BAFA sogenannte Reservierungsbescheide an die Antragsteller versandt.

Wie lange gilt meine Reservierung der Prämie?

Der Reservierungsbescheid gilt für sechs Monate. Bis Jahresende muss das alte Fahrzeug dann abgemeldet und verschrottet sein. Die Nachweise dafür müssen bis spätestens 31. Januar 2010 eingereicht werden. Anschließend prüft die Behörde die Unterlagen und zahlt dann die 2500 Euro aus.

Geht es auch direkt über einen Autohändler?

Seit Beginn des Online-Verfahrens sind allein Privatpersonen antragsberechtigt. Ein Autohändler darf lediglich den Online-Antrag für den Antragsteller ausfüllen und einreichen. Bis zum 30. Juni 2009 gilt zudem eine Steuerbefreiung für neu erworbene Autos. Käufer müssen ein Jahr lang keine Steuer zahlen. Erfüllt der Wagen die Abgasnormen Euro-5 oder Euro-6, gilt die Befreiung sogar zwei Jahre lang - in jedem Fall aber nur bis Ende 2010.

Wo kann ich mich über das Prozedere informieren?

Ausführliche Informationen bietet das BAFA im Internet. Außerdem können sich Bürger mit Fragen direkt unter der Telefonnummer 030/346 465 470 an die Behörde wenden.