Passagiere stehen am Tag der Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook im Flughafen Palma de Mallorca
FAQ

Nach Thomas-Cook-Pleite Warum der Bund Urlaubern beispringt

Stand: 11.12.2019 17:05 Uhr

Warum übernimmt der Bund Entschädigungszahlungen für den insolventen Reiseveranstalter Thomas Cook? Um wie viel Geld geht es? Und was sollten Kunden jetzt tun? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist passiert?

Der Reiseveranstalter Thomas Cook hatte am 25. September Insolvenz angemeldet - in Deutschland war die Aufregung groß: 140.000 Kunden saßen zeitweise an ihrem Urlaubsort fest - oder konnten erst gar nicht zur langersehnten Traumreise aufbrechen. Nun machen sie und auch viele Hotelbetreiber beim Reiseveranstalter Entschädigungsansprüche geltend, die großteils über die Zurich-Versicherung abgesichert sind.

Diese hat jedoch signalisiert, dass sie nur 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr übernehmen wird - und beruft sich dabei auf geltendes deutsches Recht, das die Haftungsverpflichtung auf diese Summe deckelt. Die Bundesregierung hat daher nun verkündet, dass sie für Thomas-Cook-Kunden in die Bresche springt - und die Deckung der restlichen Schäden selbst übernehmen will. Das Geld soll als außer- und überplanmäßige Ausgabe aus dem regulären Bundeshaushalt entnommen werden.

Warum wird der Bund aktiv?

In einer Mitteilung der Bundesregierung heißt es: "Das deutsche Reiserecht orientiert sich bei der Begrenzung der Kundengeldabsicherung an der Größe der bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Die Thomas-Cook-Pleite sprengt diesen Rahmen bei weitem." Es sei den Kunden nicht zumutbar, sich im Alleingang an die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen zu machen, um an ihr Geld zu kommen - denn: "Tausende von Klageverfahren - gegebenenfalls sogar gegen verschiedene Beteiligte - müssten geführt werden. Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten - bei ungewissem Ausgang - wären die Folge", meint der Bund.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte in einer Pressekonferenz, es sei zudem bislang nicht geklärt, ob die Haftungssumme überhaupt richtig berechnet wurde.

Mit der Übernahme der Kosten soll eine Prozesslawine verhindert und der "Vertrauensschutz" gewahrt werden. "Die Kunden von Thomas Cook haben auf den Sicherungsschutz vertraut, der ihnen laut Paragraph 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusteht - dieser soll auch garantiert werden", sagte Marius Leber, Sprecher für Zivilrecht im Bundesjustizministerium, im Gespräch mit tagesschau.de.

Um wie viel Geld geht es?

Experten gingen zunächst von 300 bis 500 Millionen Euro Gesamtschaden aus. Das Bundesjustizministerium verwies darauf, dass die Verjährungsfrist für Entschädigungsforderungen beim Versicherer erst in zweieinhalb Jahren abläuft - daher lasse sich die Summe, die auf den Bund an Ausgaben zukommt, noch nicht feststellen.

Die Kosten für Rückflüge der im Urlaub von der Pleite überraschten Touristen und die Entschädigungen für ausgefallene Reisen summieren sich auf 347 Millionen Euro, wie der Versicherungskonzern Zurich mitteilte. Weiter erklärte die Versicherung, sie könne aber nur 50,4 Millionen Euro erstatten, da knapp 60 Millionen Euro bereits für den Rücktransport der Thomas-Cook-Urlauber geflossen seien.

Kunden könnten daher damit rechnen, 17,5 Prozent ihrer Ansprüche erstattet zu bekommen. Die restlichen 82,5 Prozent müsste demnach der Bund schultern - das wären insgesamt 177,4 Millionen Euro.

Laut Felix Methmann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband ist allerdings strittig, ob die angemeldeten Entschädigungsansprüche alle in ein Geschäftsjahr fallen: Denn dass eine Rettung der Firma Thomas Cook nicht gelingt und auch alle Reisen für 2020 abgesagt werden, wurde erst im November bekannt - und somit nach Ablauf des Geschäftsjahrs 2019, das bis zum 31. Oktober dauert. Eventuell muss der Versicherer also mit mindestens 220 Millionen Euro statt 110 Millionen Euro haften - und die Bundesrepublik entsprechend weniger Kosten übernehmen. "Das muss der Bund mit der Zurich-Versicherung klären", sagt Methmann dazu.

Was müssen Kunden jetzt tun?

In der Mitteilung der Bundesregierung heißt es: "Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren." Die Bundesregierung werde sie Anfang 2020 über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren.

Über das genaue Vorgehen werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte auch Justizministerin Lambrecht. Niemand müsse Angst haben, gegenwärtig eine Reise anzutreten. Das Bundesjustizministerium weist auf die Möglichkeit hin, sich mit Verbraucherschutzverbänden in Verbindung zu setzen.

Methmann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband rät Kunden, die das noch nicht getan haben, schleunigst ihre Entschädigungsforderungen an den von Zurich Versicherung beauftragten Dienstleister Kaera anzumelden - und danach abzuwarten, was ihnen im Ergebnis mitgeteilt wird.

"Die Absicherung besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z.B. Transport und Unterkunft)", schreibt die Zurich Versicherung dazu.

Gibt es Kritik an der Entscheidung?

Die Opposition ist mit den Ausgaben, die auf den Bund zukommen, unzufrieden: "Dass nun der Steuerzahler einspringen soll, ist ein Schuldeingeständnis der Großen Koalition. Sie hat die EU-Gesetzgebung offenbar mangelhaft umgesetzt", sagte Michael Theurer, der stellvertretende Fraktionschef der FDP. "Es kann nicht angehen, dass Risiken verstaatlicht und Gewinne privatisiert werden."

Auch die Grünen-Politiker Markus Tressel und Tabea Rößner meinten, der Schritt komme einem Schuldeingeständnis der Bundesregierung gleich: "Mit der Begrenzung der Haftungssumme hat die Bundesregierung den Reisekonzernen jahrelang niedrigere Versicherungsprämien beschert."

Klaus Müller, der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, begrüßte die Entscheidung hingegen: Wichtig seien nun unbürokratische Auszahlungen und eine bessere zukünftige Absicherung von Pauschalreisen, forderte er.

Warum sprang der Bund in anderen Fällen nicht ein?

Auch nach der Pleite großer Fluggesellschaften wie Air Berlin und Germania konnten viele Reisende ihre Flüge nicht antreten - und müssen sich selbst um ihre Entschädigungsforderungen kümmern.

Warum hat der Bund in diesen Fällen seine Bürger nicht unterstützt? "Weil er nicht musste", sagt Felix Methmann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. "Das ist die Besonderheit einer Pauschalreise - für sie gilt die Pauschalreiserichtlinie der EU, die vorschreibt, dass jeder Reiseveranstalter seine Kunden gegen die eigene Insolvenz absichern muss."

Eine Pauschalreise besteht nach rechtlicher Definition aus mindestens zwei Dienstleistungen - etwa einem Flug und einem Hotelaufenthalt. Wer als Kunde von Einzelanbietern wie Airlines nur einen Flug gebucht hat, profitiert von der EU-Richtlinie nicht.

Ist die Deckelung der Versichererhaftung berechtigt?

Dazu gibt es verschiedene Meinungen. Der für Thomas-Cook-Reisen zuständige Versicherer Zurich zieht sich in einer auf der Webseite publizierten Erklärung wiederholt auf geltendes Bundesrecht zurück.

In der EU-Pauschalreiserichtlinie heißt es:

Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

Erste Anwälte haben sich laut der Nachrichtenagentur dpa bereits in Stellung gebracht und werfen dem Gesetzgeber vor, diese Richtlinie nicht korrekt in Bundesrecht umgesetzt zu haben, so dass sie deutschen Pauschalreisenden "vollumfänglichen Schutz" im Insolvenzfall garantiert.

Auch Methmann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband teilt diese Kritik. Aus seiner Sicht ist die Haftungsbegrenzung von 110 Millionen Euro zu niedrig angesetzt: "In der Reisebranche geht man davon aus, dass 20 Prozent des Umsatzes vorausgezahlte Kundengelder sind", erklärt er. Beim Markführer TUI mit 19,5 Milliarden Euro Jahresumsatz wäre das rund eine Milliarde Euro. "Ginge dieser Reiseveranstalter insolvent, wären also 90 Prozent der Entschädigungsansprüche nicht gesetzlich gedeckt."

Das Bundesjustizministerium hält dagegen, die Summe von 110 Millionen betrage fast das Vierfache der größten vor der Thomas-Cook-Pleite bekannten Haftungssumme - nämlich 30 Millionen Euro.

Jüngst hatten bereits die Justizminister der Länder den Bund dazu aufgefordert, eine Erhöhung der Haftungsbegrenzung zu prüfen. Derzeit arbeiten Berater des Justizministeriums Verbraucherschützern zufolge bereits "mit Hochdruck" an einer Reform des Gesetzes, die Kunden - und den Bund - besser absichern soll. Für den aktuellen Fall kommen sie aber zu spät.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 11. Dezember 2019 um 12:00 Uhr.