Hintergrund

Streitpunkte im Lufthansa-Tarifkonflikt Worum die Piloten kämpfen

Stand: 16.09.2016 15:36 Uhr

Im Tarifkonflikt bei der Lufthansa geht es um eine Vielzahl von Themen, Piloten und Management stehen sich seit Monaten unversöhnlich gegenüber. Die Positionen beider Seiten im Überblick.

Der aktuelle Tarifkonflikt zwischen der Fluggesellschaft Lufthansa und ihren mehr als 5000 Piloten dreht sich um verschiedene Bereiche. Derzeit sind eine Reihe von Tarifverträgen offen, etwa zur Vergütung, zur Übergangsversorgung oder zur Altersversorgung der Piloten. Konzernchef Karsten Spohr forciert zudem den Ausbau der neuen Billigflugtochter Eurowings - das Personal dort wird nicht nach den Lufthansa-Tarifen bezahlt, sondern deutlich schlechter. Das Gehaltsgefüge der Eurowings liegt etwa 40 Prozent unter dem Lufthansa-Niveau. Fertig ausgebildete Lufthansa-Flugschüler werden derzeit nicht zu Bedingungen des Konzerntarifvertrags eingestellt.

Streitpunkt Eurowings

Dieses Jahr werden konzernweit erstmals mehr Piloten außerhalb des Konzerntarifvertrags arbeiten als innerhalb, betonte Spohr kürzlich. Seine Botschaft an die Vereinigung Cockpit (VC) ist klar: Entweder die Piloten lassen sich auf schlechtere Tarifkonditionen ein. Oder im Lufthansa-Kerngeschäft "Passage" wird weiter der Rückwärtsgang eingelegt. Dies sei nötig, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben.

Aus Sicht der Piloten spielt Spohr damit zwei Konzernteile gegeneinander aus. Seit Beginn des Konflikts streikten die Piloten bereits 13 Mal. Im Herbst untersagte das Landesarbeitsgericht Hessen der VC, in den Ausstand zu treten. Zur Begründung hieß es, der Streik drehe sich hauptsächlich um das Eurowings-Konzept. Er habe somit nicht in erster Linie bessere Bedingungen für die Piloten zum Ziel, sondern richte sich gegen die Unternehmensstrategie des Arbeitsgebers. Dies sei eine unzulässige Einmischung in die Unternehmerfreiheit. Die Gewerkschaft reichte Verfassungsklage ein, eine Entscheidung steht noch aus.

Streitpunkt Übergangsversorgung

Die Position der Lufthansa

Bis zur Kündigung des entsprechenden Tarifvertrags Ende 2013 durch die Konzernleitung war es Lufthansa-Piloten möglich, ab einem Alter von 55 Jahren frühzeitig in Rente zu gehen. Bis die Auszahlung der gesetzlichen Rente begann, erhielten die Piloten dann bis zu 60 Prozent ihrer letzten Bezüge. Das Geld dafür kam aus dem Topf der Lufthansa-Übergangsversorgung.

Teil dieser Regelung war aber auch, dass sich die Piloten spätestens im Alter von 60 Jahren aus dem Cockpit verabschieden mussten. Ein Lufthansa-Kapitän, der länger arbeiten wollte, klagte dagegen und bekam 2011 vom Europäischen Gerichtshof Recht. Die Lufthansa argumentiert, dass damit auch die Rechtsgrundlage für die Frühverrentung der Piloten weggefallen sei. Deshalb kündigte das Unternehmen den Tarifvertrag. Zudem sei die Übergangsversorgung ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert - die Lufthansa zahle jedes Jahr acht Prozent des Gehaltes eines Piloten in die Kasse.

Die Position der Piloten

Die Piloten verweisen ihrerseits auf immense Belastungen aufgrund langer Arbeitszeiten und wegen vieler Nachtflüge. Dies habe langfristig gesundheitliche Folgen. Vor diesem Hintergrund müsse es Piloten auch künftig möglich sein, selbst zu entscheiden, wann sie sich nicht mehr fit genug fühlten, um ein Flugzeug zu führen.

Die Gewerkschaft widersprach zudem der Darstellung, dass die Übergangsversorgung einseitig von den Arbeitgebern finanziert sei. Vielmehr hätten die Piloten diese durch Lohnverzicht angespart, so VC-Sprecher Jörg Handwerg gegenüber tagesschau.de.

Die Gewerkschaft fürchtet zudem, dass die Lufthansa die für die Übergangsversorgung gebildeten Rückstellungen von 1,2 Milliarden Euro auflösen will. Der Konzern widerspricht und verweist darauf, dass das Geld für alle Mitarbeiter auf die hohe Kante gelegt worden sei.

Streitpunkt Vergütung

Den Piloten geht es nur am Rand um mehr Geld. Angesichts eines Einstiegsgehalts von 73.000 Euro inklusive Zulagen und Spitzengehältern von 250.000 Euro pro Jahr nach mehreren Jahrzehnten Dienstzugehörigkeit gibt es für viele keinen Grund zur Klage.