Hintergrund

So arbeitet der SoFFin Die Retter der Banken

Stand: 13.02.2009 20:18 Uhr

Der Bankenrettungsfonds SoFFin soll deutsche Kreditinstitute vor dem Aus bewahren. Für 480 Milliarden Euro kann er Bürgschaften übernehmen, Banken mit Geld unterstützen oder ihnen Risikopapiere abnehmen. Doch wieviel Macht hat die SoFFin-Spitze? Diese Frage führt zu Konflikten mit der Politik.

Von Klaus-Rainer Jackisch, HR

Die Bundeskanzlerin selbst zog alle Register, um den Fachmann von ihrer Idee zu überzeugen: Als Ex-Chef der Nord/LB habe er doch jahrelange Expertise. Sein Fachwissen und seine Führungsstärke seien überdurchschnittlich - und angesichts der schweren Krise in der Bankenlandschaft appelliere sie auch an seine gesellschaftliche Verantwortung. Da gab der pensionierte Landesbanker Hannes Rehm nach und übernahm im Januar pflichtbewusst, aber nicht unbedingt begeistert, einen Job, den keiner haben wollte. Seitdem ist der 66-Jährige Vorsitzender des Leitungssausschusses des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, besser bekannt unter dem Kürzel SoFFin.

Kontrolle über 480 Milliarden Euro

Kurz zuvor hatte sein Vorgänger Günther Merl den Job entnervt hingeworfen. Denn die Politik hatte ihm ständig dazwischen gefunkt - angesichts der dramatischen Lage in der Branche nicht verwunderlich. Schließlich hat der SoFFin gewaltige Kompetenzen: Der Ende Oktober 2008 gegründete Fonds verwaltet das staatliche Rettungspaket für die Banken im Umfang von 480 Milliarden Euro. Damit ist er quasi die staatliche Feuerwehr für die Finanzbranche. Der SoFFin soll das deutsche Finanzsystem stabilisieren, das Vertrauen unter den Banken wieder herstellen, die Liquiditätsengpässe überwinden helfen und die Eigenkapitalbasis der Finanzunternehmen verbessern.

Das alles passiert mitten in Frankfurt am Main in der Taunusanlage 6. Im ausgedienten Gebäude der ehemaligen hessischen Landeszentralbank, gleich gegenüber den großen Verwaltungstürmen der deutschen Banken, beschäftigen sich rund zwei Dutzend Mitarbeiter mit dem Krisenmanagement: Sie gewähren angeschlagenen Banken staatliche Garantien, leisten konkrete Finanzhilfen zur Rekapitalisierung oder übernehmen Risiken, die den Banken aus dem Ruder zu laufen drohen.

Banken müssen für Staatshilfe zahlen

Garantien gibt es für neue Schuldtitel und sonstige Verbindlichkeiten. Ein Volumen von 400 Milliarden Euro steht dem SoFFin dafür zur Verfügung - Steuergelder, die erst einmal nicht weg sind. Denn der Fonds springt nur im Notfall ein, wenn das Institut selbst nicht mehr liquide ist. Kostenlos und ohne Bedingungen gibt es diese Garantien aber nicht: Die Banken müssen Zinsen zahlen, außerdem wird eine angemessene Eigenmittelausstattung vorausgesetzt.

Hat ein Institut zu wenig Eigenkapital, weil es bereits zu angeschlagen ist, kann es auch die direkten Leistungen beantragen. Dann erhält die Bank finanzielle Staatshilfen zur Rekapitalisierung oder Risiken werden durch den SoFFin übernommen. Für diese beiden Möglichkeiten stehen insgesamt 80 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch hierfür müssen die Banken Zinsen zahlen.

Staat kann Geschäftspolitik beeinflussen

Doch weit gewichtiger ist, dass der SoFFin bei Inanspruchnahme dieser Leistungen direkt Einfluss auf die Geschäftspolitik des Instituts nimmt: So kann der Fonds die Vergütungen für das Management und die Beschäftigten begrenzen. Während der Laufzeit der Stabilisierungshilfen dürfen auch keine Boni gezahlt oder nur unter bestimmten Auflagen gewährt werden - ein direkter Eingriff des Staates, weshalb sich die Banken am Anfang auch schwer taten, die Hilfen zu akzeptieren und erst zähneknirschend zugriffen, als es nicht mehr anders ging.

Offiziell ist der SoFFin eine unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Er hängt am Tropf der Bundesbank, ist allerdings organisatorisch von ihr getrennt, auch wenn ein Großteil des Personals von den Währungshütern gestellt wird. Oberster Dienstherr ist der Bundesfinanzminister, dessen Aufsicht der Fonds unterstellt ist. Sein Einfluss - und der der Bundesregierung - ist erheblich. Deshalb kam es in der kurzen Geschichte des SoFFin immer wieder zu Personalquerelen.

Gerangel zwischen Leitungs- und Lekungsausschuss

Zwar verwaltet der Leitungsausschuss unter dem Vorsitzenden Rehm und seinen beiden Mitgliedern Christopher Pleister und Gerhard Stratthaus den Sonderfonds. Doch faktisch spielt die Musik in Berlin: Denn jeweils ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien für Finanzen, Justiz, Wirtschaft & Technologie sowie ein Vertreter der Länder sitzen im Lenkungssausschuss, dem zweiten gewichtigen Verwaltungsgremium des SoFFin. Hier werden die Grundlinien des Fonds und der Stabilisierungsmaßnahmen entschieden. Außerdem muss der Leitungsausschuss seine Entscheidungen vom Lenkungsausschuss absegnen lassen.

Diese umständliche Konstruktion ist es denn auch, die immer wieder Knatsch zwischen Berlin und Frankfurt ausgelöst hat. Denn welcher Verwaltungschef lässt sich schon gern bei jeder Entscheidung von der Politik hineinreden? Günther Merl jedenfalls nicht. Er warf deshalb nach wenigen Monaten das Handtuch. Jetzt muss es Hannes Rehm richten. Denn: Die Staatspflicht ruft.