Kommission plant einheitliches Verfahren EU will beim Eintreiben der Schulden helfen

Stand: 25.07.2011 16:55 Uhr

Wer ins Ausland liefert und nicht bezahlt wird, bleibt oft auf den Kosten sitzen. Denn Forderungen in einem anderen EU-Staat gerichtlich durchzusetzen, ist kompliziert und teuer. Die EU-Kommission will das ändern. Ein einheitliches Verfahren soll vor allem kleinen Firmen helfen.

Von Birgit Schmeitzner, ARD Berlin

Von Birgit Schmeitzner, BR-Hörfunkstudio Brüssel

EU-Justizkommissarin Viviane Reding, sagt: "Hier geht es um viel Geld." Reding zufolge kämpfen rund eine Million vor allem kleine Firmen in Europa mit ausstehenden Zahlungen. Diese Firmen schreiben demnach bis zu 600 Millionen Euro im Jahr einfach ab - weil die unübersichtlichen und teuren Prozessen in einem fremden Land sie abschrecken und davon abhalten, ihre Forderungen mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen. Für die Justizkommissarin ist das ein Unding.

Einklagen ausstehender Rechnungen schwierig

Ein Unternehmen könne gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten nur überleben, wenn es seine Ansprüche schnell durchsetzt, sagte Reding. Im Inland sei das jeweils gut geregelt. Wenn es aber um grenzüberschreitende Geschäfte geht, wird es schwieriger. Oder, wie es Reding zusammenfasst: "Da wird es kompliziert, dauert ewig lang und ist noch dazu auch noch teuer."

Was ist zu tun, wenn etwa ein polnischer Schreiner Schränke nach Spanien liefert, aber der Händler dort nach einer Anzahlung nichts mehr von sich hören lässt. Oder wenn eine französische Tiefkühl-Pizza-Firma ihren italienischen Mozarella-Lieferanten nicht mehr bezahlt. Oder wenn eine deutsche Studentin über das Internet in Belgien einen Laptop kauft, das Geld überweist, aber den Computer nie bekommt?

EU-weites Verfahren soll helfen

Für solche Fälle hätte Kommissarin Reding gern als Ergänzung ein EU-weit einheitliches Verfahren, bei dem sich die Geschädigten schnell, relativ unkompliziert und ohne große Kosten ihr Geld wiederholen können. Für sie soll es Formulare geben, mit denen sie sich an die Gerichte wenden und den ausstehenden Betrag auf dem Konto des Schuldners sperren lassen können. Und zwar so lange, bis das Gericht den Streit entschieden hat und die Rückzahlung geklärt ist. Dabei kann das Gericht auch vorsichtshalber vorab vom Gläubiger verlangen, eine gewisse Summe als Sicherheit zu hinterlegen - damit die Unkosten gedeckt sind, falls sich seine Ansprüche als falsch erweisen.

Die Vorlage der Kommission wird nach der Sommerpause das Europaparlament beschäftigen. Auch die 27 EU-Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.