"Pippi Langstrumpf"

Figur von Astrid Lindgren Streit um "Pippi Langstrumpf"-Liedtext beendet

Stand: 06.05.2022 16:58 Uhr

"Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune" - jahrelang gab es Streit darüber, wer den Text des "Pippi-Langstrumpf"-Lieds verfasst hat - und Rechte-Einnahmen erhält. Nun ist es zur Einigung gekommen.

Der Streit um die Rechte am Liedtext "Hey, Pippi Langstrumpf" ist endgültig beigelegt. Die schwedische Schriftstellerin Astrid Lindgren wird künftig als Mitautorin bei der Verwertungsgesellschaft Gema geführt. Darauf habe man sich geeinigt, teilten die Anwälte der Lindgren-Erbengemeinschaft und der Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft mit. Auch die Erbin von Wolfgang Franke, dem Verfasser der deutschen Textversion, habe zugestimmt.

Das Landgericht Hamburg hatte bereits im Dezember 2020 entschieden, dass die Lindgren-Erben an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden müssen. Frankes Text sei eine sogenannte unfreie Bearbeitung einer rechtlich geschützten Figur, da er unmittelbar an die Schöpfung von Astrid Lindgren anknüpfe, so das Gericht. Durch die Übernahme ihrer Merkmale wie Haus, Affe und Pferd bringe der Liedtext zum Ausdruck, dass es sich um die Pippi Langstrumpf handele, die der Zuhörer aus Lindgrens Erzählungen kenne.

Einnahmen werden geteilt

Die im Jahr 2002 gestorbene Astrid Lindgren habe es bereits im Jahr 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion von "Här kommer Pippi Långstrump" als alleiniger Autor nennt. Wolfgang Frankes Fassung war durch die im selben Jahr herausgekommene deutsch-schwedische Fernsehserie bekannt geworden.

Mit der Einigung können nun Textzeilen wie "Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewidewie sie mir gefällt" weiterhin verbreitet werden. Die Einnahmen aus dem deutschen Text werden künftig geteilt. An der Ausschüttung der wegen des Rechtsstreits zurückgehaltenen Einnahmen werden die Lindgren-Erben beteiligt.

Die Astrid Lindgren Company und der Musikverlag schlossen zudem einen Vertrag über die Auswertungsrechte an der deutschen Version des Liedes. Die Melodie des Liedes von Jan Johansson und Konrad Elfers war von dem Rechtsstreit nicht berührt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 27. September 2021 um 20:40 Uhr.