Hintergrund

Nach einem halben Jahr Beratungen Koalitionspläne für Mitarbeiterbeteiligung

Stand: 21.04.2008 17:16 Uhr

Aufstockung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anhebung des Steuerfreibetrags und Beteiligungsfonds - die Pläne der Koalition für mehr Mitarbeiterbeteiligung im Einzelnen.

Die Koalition will die Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmenskapital ausweiten. Der Vorschlag einer Arbeitsgruppe von Union und SPD baut auf den bisherigen Förderansätzen im Vermögensbildungs- und im Einkommensteuergesetz auf. So sollen Förderbeträge erhöht werden und direkte Beteiligungen an Firmen steuerlich gefördert werden. Auch sollen sogenannte Mitarbeiter-Beteiligungsfonds eingeführt werden. Nachfolgend die drei Förderinstrumente im Einzelnen.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Die im Vermögensbildungsgesetz geregelte Sparzulage steigt von 18 auf 20 Prozent. Sie wird vom Staat für vermögenswirksame Leistungen gezahlt, die in betriebliche oder außerbetriebliche Beteiligungen angelegt sind. Der förderfähige Höchstbetrag von 400 Euro jährlich bleibt unverändert. Die Höchst-Zulage steigt um acht Euro auf 80 Euro jährlich. Zudem wird durch eine Anhebung der förderungsfähigen Einkommensgrenze die Zahl der Begünstigten von derzeit etwa zwei Millionen auf drei Millionen ausgeweitet.

Direkte Beteiligung: Wenn Firmen ihren Mitarbeitern Anteile verbilligt oder als Prämie überlassen, sollen davon künftig 360 Euro jährlich von Steuern und Sozialabgaben befreit sein. Bislang sind es 135 Euro.  

Mitarbeiter-Beteiligungsfonds: Neu gefördert werden auch indirekte Beteiligungen über noch einzurichtende Mitarbeiter-Beteiligungsfonds. Die Fonds müssen 75 Prozent ihres Vermögens in den Firmen anlegen, deren Beschäftigte Anteile an dem Fonds erwerben. 25 Prozent des Fondskapitals können marktgängige Anlagewerte investiert werden.

Für die Fonds gibt es jedoch drei Grundsätze. Auf eine "allgemeine, verpflichtende Insolvenzabsicherung für Mitarbeiterbeteiligungen" zum Schutz vor dem Verlust des eingesetzten Kapitals verzichtet die Koalition. Weder für Unternehmen noch Beschäftigte soll es einen Zwang zur Teilnahme geben. Beteiligungsmodelle müssen zusätzlich zum Lohn verhandelt werden.