Einigung zwischen CDU und CSU Das Mindestlohn-Konzept der Union steht

Stand: 25.04.2012 16:20 Uhr

CDU und CSU planen einen flächendeckenden Mindestlohn für Branchen ohne Tarifverträge. Über die genaue Höhe soll eine Kommission von Arbeitgebern und Gewerkschaften entscheiden. "Das ist Marktwirtschaft pur", sagte Arbeitsministerin von der Leyen. Doch die FDP bleibt bei ihrer Ablehnung.

CDU und CSU haben sich auf ein Modell für Mindestlöhne in Branchen ohne geltende Tarifverträge geeinigt. Eine Arbeitsgruppe der Unionsfraktion im Bundestag einigte sich auf ein Verfahren zur Festlegung einer "tarifoffenen, allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze". Eine Kommission, die sich aus gleich vielen Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften zusammensetzt, soll die Lohnuntergrenzen aushandeln. Sie soll völlig unabhängig entscheiden und auch Differenzierungen wie Ausnahmen für bestimmte Bereiche beschließen können. Falls es in der Kommission zu keiner Einigung kommen sollte, ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen.

Um Beschlüsse der Kommission in geltendes Recht umzusetzen, müsste die Regierung die Lohnuntergrenze per Rechtsverordnung in Kraft setzen. Weil der Mindestlohn aber nur in Branchen zum Tragen käme, für die es bislang keine Tarifverträge gibt, wäre es kein allgemeiner Mindestlohn. Mögliche niedrigere Untergrenzen aus bestehenden Tarifverträgen blieben damit bestehen.

"Das ist Marktwirtschaft pur"

"Das ist Marktwirtschaft pur", betonte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Konzepts. Es gehe um faire Löhne, die keine Arbeitsplätze zerstören. Diese Argumente sollen aus ihrer Sicht auch die FDP überzeugen. Von der Leyen strebt eine Umsetzung des Modells noch in dieser Legislaturperiode an.

Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs hob hervor, die Tarifautonomie werde mit dem Kompromiss voll erhalten. Die Politik halte sich bei der Findung der Lohnuntergrenze weitestgehend heraus. "Die Tarifpartner entscheiden über Lohnuntergrenzen, nicht die Politik", stellt er klar. Der Wirtschaftsflügel der Union könne dem Vorhaben daher "voll und ganz zustimmen". Von der Leyen betonte, es handle sich um ein Modell, "das in Fraktion und Partei breit getragen wird".

FDP bleibt bei ihrer Ablehnung

Die FDP machte aber bereits deutlich, dass sie an ihrer Ablehnung der Mindestlohnpläne der Union festhält. FDP-Chef Philipp Rösler sagte: "Für die Koalition ändert sich nichts." Er verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem ein gesetzlicher Mindestlohn nicht vorgesehen ist.

FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle erklärte erneut, dass er keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich sehe. "Das ist aus meiner Sicht nicht mehr das zentrale Thema des Arbeitsmarktes", sagte Brüderle. Wenn nach Statistiken weniger als zehn Prozent der Arbeitnehmer Sorgen um den Fortbestand ihres Arbeitsplatzes hätten, dann müsse man zur Kenntnis nehmen, dass heute ganz andere Probleme im Fokus stünden. Brüderle nannte als Beispiele den Fachkräftemangel in speziellen Bereichen und die Frage, wie man die Situation für ältere Arbeitnehmer verbessern und mehr Frauen für technische Berufe gewinnen könne. "Das Thema Mindestlohn ist doch geprägt von dem wirtschaftlichen Einbruch 2005/2006", sagte er.

Arbeitgeber werten Vorschlag als gesetzlichen Mindestlohn

Die Arbeitgeber machten deutlich, dass sie die Einschätzung von CDU und CSU nicht teilen. Der Vorschlag der Union sei "nichts anderes als ein gesetzlicher Mindestlohn", erklärte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt. Er machte deutlich, dass seine Hoffnungen auf der FDP ruhten, den Unions-Vorstoß abzublocken. "Ich begrüße die klare Haltung des Bundeswirtschaftsministers in dieser Sache", sagte Hundt.

Mindestlöhne gelten bereits in elf Branchen

Auf der Basis der bisherigen Regelungen wurden Mindestlöhne für elf Branchen eingeführt, in denen vier Millionen Menschen arbeiten. In diesen Branchen sind auch Unternehmen ohne Tarifbindung verpflichtet, mindestens die auf Grundlage von Tarifverträgen festgelegten Löhne zu zahlen. Das Arbeitsministerium schrieb die geltenden Mindestlöhne per Verordnung für die gesamte Branche vor. Es handelt sich dabei aber nicht um gesetzliche Mindestlöhne, weil die Lohnuntergrenze das Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sind.