
Einigung auf neue EU-Fernsehrichtlinie Werbeform "Produktplatzierung" ist jetzt erlaubt
Fernsehsender in der Europäischen Union dürfen künftig in Ausnahmefällen Programme durch die Platzierung von Produkten wie Autos oder Lebensmitteln finanzieren. Das sieht die neue EU-Fernsehrichtlinie vor, die die 27 Mitgliedstaaten verabschiedeten. Zwar wird grundsätzlich ein Werbeverbot für Produkte festgeschrieben. Allerdings können die Mitgliedstaaten Ausnahmen festlegen, wenn garantiert ist, dass die Praxis für den Zuschauer klar gekennzeichnet ist.

Die Platzierung von Produkten im Fernsehen außerhalb der regulären Werbung ist künftig erlaubt, sie muss aber erkennbar sein
Die kontroversen Beratungen zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten dauerten 18 Monate. Im März ebnete die EU-Kommission den Weg für einen Kompromiss. Die EU-Staaten haben 24 Monate Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie dürfte 2009 in Kraft treten.
Produktplatzierung muss erkennbar sein
EU-Staaten können die umstrittene Platzierung von Produkten in Serien, Spielfilmen und Sportsendungen erlauben, um ihre jeweiligen Anbieter im Wettbewerb mit Konkurrenten aus China, Indien und den USA gleichzustellen. Zu Beginn und am Ende jeder Werbepause muss darauf hingewiesen werden. Sender dürfen alle 30 Minuten das Programm für einen Werbeblock unterbrechen.
Kulturstaatsminister Neumann lobt ARD und ZDF
Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der den Vorsitz im Rat hatte, sagte: "Wir haben gezeigt, dass Politik nicht immer der technologischen Entwicklung hinterhinkt." Die Richtlinie sichere den Jugendschutz und die kulturelle Vielfalt und verbiete Fremdenhass. Neumann begrüßte ausdrücklich die Selbstverpflichtung von ARD und ZDF, auf Produktplatzierung zu verzichten.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) würdigte "die Leiden der jüdischen Mitbürger".

EU-Kommissarin Viviane Reding
EU-Medienkommissarin Viviane Reding sagte: "Schleichwerbung bleibt verboten." Produktplatzierungen sind in Nachrichten- und Kindersendungen nicht erlaubt. Der neue Rechtsrahmen ermögliche der Branche durch weniger Bürokratie eine bessere Finanzierung, sagte Reding.
Freiwillige Selbstkontrolle beim Jugendschutz
Beim Jugendschutz wird erstmals eine freiwillige Selbstkontrolle festgeschrieben. Menschen, die Schwierigkeiten beim Sehen und Hören haben, sollen einen besseren technischen Zugang zu Fernsehinhalten bekommen. Die Richtlinie stützt sich nach wie vor auf das Herkunftslandprinzip. Danach sind für Rundfunkanstalten, die grenzüberschreitend ihr Programm ausstrahlen, die Staaten zuständig, in denen die Sender ihren Sitz haben. Die Neufassung war nötig, um beispielsweise neue Vertriebskanäle im Internet oder Videos auf Bestellung zu erfassen. Die alte Richtlinie stammt von 1989.