Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen

Urteil der EU-Kommission Maut-Erstattung verstößt gegen EU-Recht

Stand: 25.08.2007 22:19 Uhr

Die EU-Kommission hat die geplante Erstattung der deutschen Maut für Lastwagen als rechtswidrig abgelehnt. Die Regelung sei nicht mit dem gemeinsamen EU-Binnenmarkt vereinbar, so das Urteil aus Brüssel. Für Spediteure bedeutet das den Verzicht auf rund 600 Millionen Euro im Jahr.

Die Europäische Kommission hat den deutschen Plan zur Erstattung der Lastwagen-Maut verworfen. Das Verfahren würde ausländische Spediteure benachteiligen, erklärte die Brüsseler Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung. Damit müssen Transportunternehmen auf jährlich 600 Millionen Euro verzichten. Diese Summe wollte die Bundesregierung jenen Mautzahlern erstatten, die entsprechende Tankquittungen aus Deutschland vorlegen.

Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen

Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen

Die Mautgebühr soll im laufenden Jahr von 12 auf 15 Cent pro Kilometer angehoben werden. Als Ausgleich für die Erhöhung plante die Bundesregierung, alle Spediteure, die in Deutschland tanken und einen Nachweis darüber liefern, von der Mautgebühr zu entlasten. Darin aber sieht die Kommission eine Diskriminierung ausländischer Unternehmen. Denn Spediteure, die ihre Lkw in einem anderen EU-Land tanken und dann durch Deutschland fahren, erhielten keine Mautkompensationen und würden damit benachteiligt.

EU-Kommission: Lkw-Maut an sich gut

Die Kommission hatte das geplante Erstattungssystem seit Mai 2003 auf seine Übereinstimmung mit EU-Recht geprüft. An sich unterstütze sie die deutsche Lastwagen-Maut, erklärte die Brüsseler Behörde. Die Straßenbenutzungsgebühr könne helfen, umweltschonendere Transportsysteme auf längeren Strecken zu fördern. Doch benachteilige das vorgesehene Maut-Erstattungssystem nicht-deutsche Spediteure, so das Kommissions-Urteil.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee bedauerte die Entscheidung der Kommission. Er kündigte an, diese nach Vorliegen der schriftlichen Begründung intensiv zu prüfen. "Dabei behalten wir uns alle rechtlichen Schritte vor, das schließt auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein", so der Verkehrsminister. Tiefensee hatte allerdings bereits vor der Entscheidung der EU-Kommission Alternativen für die Erstattungspläne bei der Lkw-Maut angekündigt.