Hintergrund

Die neuen Sparschritte der Regierung Was kosten uns die Steuerpläne?

Stand: 25.08.2007 15:12 Uhr

Die große Koalition hat den Abbau so genannter Steuerprivilegien bei der Einkommensteuer beschlossen - sprich: In Zukunft kann weniger von der Steuer abgesetzt werden als bisher. Und das bedeutet, dass die tatsächlich zu bezahlende Einkommensteuer in den meisten Fällen steigt, selbst wenn sich der persönliche Steuersatz nicht ändert.

Von Ralph Sartor, tagesschau.de

Die meisten Arbeitnehmer dürften von den geplanten Änderungen bei der Entfernungspauschale betroffen sein: Statt wie bisher ab dem ersten Kilometer 0,30 Euro pro Entfernungskilometer für den Arbeitsweg absetzen zu können, soll das in Zukunft erst ab dem 21. Kilometer gelten. Arbeitnehmer, die weniger als 20 Kilometer von ihrem Arbeitplatz entfernt wohnen, können somit gar keine Fahrtkosten mehr absetzen. Und wer beispielsweise 30 Kilometer zum Job fährt, kann auch nur noch zehn Kilometer in der Steuererklärung angeben - und somit pro Arbeitstag nur noch drei statt bisher neun Euro eintragen.

Arbeitszimmer: Kaum noch Chancen für Anrechnung

Auch für Arbeitnehmer, die bisher ein häusliches Arbeitszimmer bei den Werbungskosten angegeben haben, ändert sich einiges. In Zukunft soll das nur noch möglich sein, wenn das Arbeitszimmer "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" ist, wie es einem Papier der Koalitionsunterhändler heißt. In der Praxis dürfte das bedeuten, dass zumindest alle diejenigen, die bisher unter der Bezeichnung "begrenzt abzugsfähig" bis zu 1250 Euro pro Jahr absetzen durften, in Zukunft leer ausgehen. Auch die Kosten für den Steuerberater dürfen Privatleute in Zukunft nicht mehr absetzen.

Sparer-Freibetrag sinkt

Eine weitere Mehrbelastung wird sich aus der geplanten Halbierung des Sparer-Freibetrags ergeben. Durften Ledige bisher - inklusive einer Pauschale für Werbungskosten - steuerfrei 1421 Euro pro Jahr an Kapitalerträgen kassieren (Verheiratete: 2842 Euro), so sollen diese Freibeträge nun auf 801 bzw. 1602 Euro sinken. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden.

Der Bund der Steuerzahler hat anhand von zwei Beispielfällen (siehe Grafiken) durchgerechnet, wie sich diese Änderungen im jährlichen Steuerbescheid niederschlagen. Im ersten Fall konnte bisher der Arbeitnehmer 2740 Euro Werbungskosten absetzen, in Zukunft werden es nur 500 Euro sein - somit käme für ihn nur noch die Werbungskostenpauschale in Frage, die unverändert bei 920 Euro liegen soll. Im Ergebnis muss er alleine durch die Änderungen in diesem Bereich 1820 Euro Einkommen mehr versteuern als bisher. Dazu kommt, dass er einen Teil seiner Zinseinkünfte versteuern muss; insgesamt muss er künftig 645 Euro Einkommensteuer mehr bezahlen als bisher - dazu kommen 36 Euro mehr Solidaritätszuschlag.

Im zweiten Fall kann ein verheirateter Alleinverdiener mit einem Jahresbrutto von 48.000 Euro zwar immer noch mehr absetzen als die Werbungskostenpauschale - aber 2570 Euro weniger als bisher. Auch hier wird nun ein Teil der Zinseinkünfte steuerpflichtig. Alles in allem soll er nach den Plänen der großen Koalition 796 Euro mehr Einkommensteuer zahlen als noch in diesem Jahr. Auch hier schlägt sich das zusätzlich in einem höheren Soli-Zuschlag nieder, der ihn weitere 44 Euro kostet.

Weitere Belastungen durch höhere Mehrwertsteuer

Neben diesen Änderungen bei der Einkommensteuer müssen beide Beispielsteuerzahler mit Mehrbelastungen durch die - ebenfalls zum 01.01.2007 geplante - Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte rechnen. Wie hoch diese pro Haushalt sind, ist natürlich sehr stark vom Konsumverhalten der Haushalte abhängig. Der Bund der Steuerzahler rechnet mit Werten zwischen etwa 15 und 85 Euro pro Monat. Bei größeren Anschaffungen kann das allerdings auch leicht mehr werden: Ein Pkw, der bisher 30.000 Euro kostete, wird sich durch die höhere Mehrwertsteuer um 775,86 Euro verteuern.

Geld sparen sollen alle Arbeitgeber und -nehmer dagegen durch die geplante Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte, ein Prozentpunkt davon verbleibt mehr in der Arbeitnehmer-Lohntüte - gleichzeitig soll aber der Beitrag zur Rentenversicherung angehoben werden. Im Ergebnis kann der Arbeitnehmer im ersten Beispiel insgesamt dennoch mit einem jährlich um 256 Euro reduzierten Beitrag zur Sozialversicherung rechnen, im zweiten Fall beträgt die Ersparnis immerhin 384 Euro.