Richtlinie verabschiedet EU-Dienstleitungsrichtlinie

Stand: 25.08.2007 14:35 Uhr

Dachdecker, Klempner und Architekten, Skilehrer und Chirurgen sollen künftig ihre Dienste leichter als bisher in der ganzen EU anbieten können. Die Neuregelung soll für alle Arbeitnehmer gelten, die für ihre Arbeit eine bestimmte Qualifikation nachweisen müssen. In Deutschland gilt dies etwa für 150 Berufe.

Berufstätige können künftig im EU-Ausland wesentlich einfacher eine Arbeit annehmen. Darauf zielt eine Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen ab, die das Europaparlament nach jahrelangen Debatten unter Dach und Fach brachte. Die Abgeordneten stimmten in Straßburg mit großer Mehrheit einem mit dem Ministerrat ausgehandelten Kompromiss zu. Die Richtlinie tritt voraussichtlich 2007 in Kraft.

Richtlinie gilt für 150 Berufe

Die Neuregelung soll für alle Arbeitnehmer gelten - Angestellte, Selbstständige oder Freiberufler - die für ihre Arbeit eine bestimmte Qualifikation oder Lizenz nachweisen müssen. In Deutschland gelte dies etwa für 150 "regulierte Berufe", erläuterte der CSU-Abgeordnete Joachim Würmeling.

Ist das Ausbildungsniveau in Heimat- und Gastland nicht identisch, muss der Arbeitnehmer ein Niveau vorweisen, das "direkt unter dem liegt", was im Gastland vorgeschrieben ist. Wer nur vorrübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten will, muss eine mindestens zweijährige Berufspraxis in seinem Heimatland nachweisen. Wer sich im EU-Ausland niederlassen will, muss hingegen sechs Jahre zu Hause in seinem Beruf gearbeitet haben.

Die Anerkennung der Abschlüsse ist als Ergänzung der Dienstleistungsrichtlinie gedacht, die derzeit noch im Europaparlament diskutiert wird. Dank dieser Regelung würden die Chancen von Arbeitnehmern und Unternehmen deutlich verbessert, betonte Würmeling, einer der Koordinatoren für Binnenfragen im Europaparlament. Vor allem jungen Berufsabsolventen biete dies "handfeste Vorteile". Beispielsweise könnten deutsche Skilehrer künftig auch in Österreich arbeiten, was ihnen bisher verwehrt worden sei.

Kritik an Regelung

In Deutschland stieß die Regelung auf Kritik: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnten vor einer Abwertung deutscher Berufsabschlüsse. Ihrer Meinung nach ist der deutsche Meistertitel in der Staffel von fünf Ausbildungsniveaus (Angelernter bis Hochschulabsolvent) auf Stufe zwei zu niedrig bewertet.