Luxemburg gibt Widerstand auf EU einigt sich auf Reform der Mehrwertsteuer

Stand: 04.12.2007 20:55 Uhr

Niedrige Steuersätze locken nicht nur Anleger sondern auch Fernsehsender und Internet-Firmen nach Luxemburg. Denn in der EU fallen die Mehrwertsteuern für elektronische Dienstleistungen im Land des Firmensitzes an. Das soll nach jahrelangem Streit anders werden.

Die EU-Mitgliedstaaten haben einen langjährigen Streit über die Mehrwertsteuer beigelegt. Grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen - wie etwa Rundfunk- oder Internetdienste - sollen künftig in dem Land besteuert werden, in dem sie erbracht werden. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Luxemburg gibt nach

Luxemburg, das eine einstimmige Entscheidung der Finanzminister in Brüssel zuvor zwei Mal blockiert hatte, gab nach langen Verhandlungen seinen Widerstand gegen einen Systemwechsel auf. Als Zugeständnis soll die Regelung für Rundfunksendungen, Internet- und andere Telekommunikations-Dienste jedoch erst 2015 in Kraft treten und damit fünf Jahre später als ursprünglich geplant. Zu Beginn werden dabei 30 Prozent der Steuern im Ursprungsland verbleiben. Bis 2019 wird dieser Anteil dann auf 0 Prozent sinken.

Luxemburg befürchtete wegen des Systemwechsels Steuerausfälle von rund 220 Millionen Euro im Jahr. Wegen günstiger Mehrwertsteuersätze haben sich große Internetdienstleister wie AOL, Amazon oder eBay im Großherzogtum angesiedelt. Auch im Bereich Pay TV profitierte Luxemburg vom geringeren Mehrwertsteuersatz - gerade einmal drei Prozent erhebt das Land auf diese Dienstleistung.

Ob Privatpersonen in Deutschland von 2015 an nun mehr für die betroffenen Dienstleistungen bezahlen müssen, sei derzeit nicht absehbar, berichteten Diplomaten.

Ausnahmeregeln für Neumitglieder verlängert

Die Ressortchefs kamen zudem einstimmig überein, bislang gewährte Ausnahmen in den neuen EU-Ländern für verminderte Mehrwertsteuersätze bis Ende 2010 zu verlängern. Diese Ausnahmen betreffen Tschechien, Slowenien, Zypern, Malta und Polen, beispielsweise bei Gaststätten und im Baugewerbe. Die EU werde ungeachtet dieser Ausnahmeregelung im kommenden Jahr darüber diskutieren, ob solche ermäßigten Sätze für die Wirtschaft sinnvoll sind oder nicht. Deutschland steht solchen Regelungen grundsätzlich sehr reserviert gegenüber. Der Mindestsatz für Mehrwertsteuer ist in der EU 15 Prozent; Ausnahmen muss die EU billigen.