Stichwort Kurzarbeit

Stand: 07.01.2009 12:18 Uhr

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für Unternehmen, die Produktion ohne Entlassungen vorübergehend zu drosseln. Der Arbeitgeber muss bei der örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen. Bei Genehmigung zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten als Ausgleich Kurzarbeitergeld (Kug). Grundsätzlich wird unterschieden zwischen konjunkturellem, Saison- und Transfer-Kurzarbeitergeld.

Aktuell geht es überwiegend um Kurzarbeit infolge der schwachen Konjunktur. Kurzarbeit kann sowohl bedeuten, dass ein Arbeitnehmer während einer bestimmten Zeitspanne gar nicht arbeitet oder aber in Teilzeit. Das Kurzarbeitergeld gleicht den Verdienstausfall nur teilweise aus, erstattet wird ein bestimmter Prozentsatz des entgangenen Entgelts. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten stark vereinfacht 67 Prozent des wegen der Kurzarbeit entfallenden Nettoentgelts, die übrigen Beschäftigten 60 Prozent.

Bisher konnte das steuerfreie Kurzarbeitergeld sechs Monate gewährt werden. Das Bundesarbeitsministerium hat den Bezug für 2009 auf 18 Monate verlängert. Beschäftigte in Kurzarbeit bleiben Mitglied in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.