Der Schriftzug "Wir schliessen" steht am Schaufenster eines Geschäftes.

Zahl der Insolvenzen Wieder mehr Firmenpleiten

Stand: 13.06.2022 17:49 Uhr

Nach einem deutlichen Rückgang im April haben im Mai wieder mehr Unternehmen Insolvenz beantragt. Zu Beginn der Corona-Pandemie waren die Probleme der Firmen durch staatliche Hilfen abgefedert worden.

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai um 8,4 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen. Der im April beobachtete Rückgang von 20,8 Prozent gegenüber März hat sich somit nicht fortgesetzt. Die sogenannten Regelinsolvenzen geben frühe Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmenspleiten. Hier liegen bisher endgültige Zahlen bis März vor.

Im gesamten ersten Quartal deutlicher Rückgang

Von Januar bis März haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 3483 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 7,4 Prozent weniger als im ersten Quartal des Vorjahres. Aus den gemeldeten Unternehmensinsolvenzen der ersten drei Monaten des Jahres ergeben sich laut Amtsgericht voraussichtliche Forderungen in Höhe von knapp 3,9 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2021 beliefen sie sich auf rund 17,1 Milliarden Euro.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es von Januar bis März im Baugewerbe mit 650 Fällen. Das ist ein Plus von 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Es folgte der Handel, einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 522 Verfahren - ein Anstieg von 6,1 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2021.

Deutlich weniger Verbraucherinsolvenzen

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen fiel im ersten Quartal um fast 25 Prozent zum Vorjahr. "Der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist auch auf den starken Arbeitsmarkt zurückzuführen", sagte der Chef des Berufsverbands der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering, der Nachrichtenagentur Reuters.

Seit dem 1. Oktober 2020 gilt zudem das Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Verfahren zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Effekt habe Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen gesorgt, was sich nun bemerkbar mache.

Neue Probleme könnten folgen

Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Corona-Sonderregeln mehr in Kraft.

Experten rechnen damit, dass mit dem Auslaufen staatlicher Corona-Hilfen die Zahl der Firmenpleiten in diesem Jahr steigt. Zudem belasten die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges, explodierende Energiepreise sowie anhaltende Störungen von Lieferketten und Materialmangel die Wirtschaft.