Mitarbeiterin eines Retourenvermarkters sortiert zurückgesendete Pakete

Gesetzentwurf im Kabinett Retouren für die Tonne werden verboten

Stand: 12.02.2020 11:02 Uhr

Jede sechste Onlinebestellung geht zurück - und ein Teil davon landet im Müll. Das will Umweltministerin Schulze verbieten. Das Kabinett stimmte dafür einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Der lässt aber Fragen offen.

Die Regierung will Händler dazu verpflichten, Waren benutzbar zu halten und sie an den Entsorgungskosten für Einwegbecher oder Zigaretten beteiligen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für die gesetzlichen Grundlagen hat das Kabinett am Vormittag beschlossen. Er sieht eine sogenannte Obhutspflicht für den Umgang mit Retouren und nicht verkaufter Neuware vor.

Umweltministerin Svenja Schulze will damit verhindern, dass eigentlich noch hochwertige Waren vor allem im Onlinehandel vernichtet werden, etwa um Platz in den Regalen zu schaffen - oder weil wegwerfen günstiger ist, als zurückgesandte Artikel wieder neu anzubieten. Das Ausmaß der Retourenvernichtung ist im Detail nicht bekannt. Deswegen will die SPD-Politikerin Händler verpflichten, offenzulegen, ob sie Waren vernichten und wie viele.

Kaffeeketten sollen Müll mitbezahlen

Über Verordnungen müssen allerdings wesentliche Details geklärt werden - beispielsweise, auf welche Waren sich das bezieht und welche Händler davon betroffen sind. Produkte sollen dann nur noch als Müll entsorgt werden, wenn sie etwa verdorben, kaputt oder gefährlich sind - oder es wirtschaftlich nicht anders machbar ist. Doch auch dafür stehen die Maßstäbe im Detail noch nicht fest.

Unklar ist zudem, wie die Beteiligung etwa von Kaffeehandelsketten an den Kosten für die Entsorgung von Kaffeebechern im öffentlichen Raum organisiert werden soll und wie hoch der Beitrag wird. Die kommunalen Abfallentsorger prüfen gerade über ein ganzes Jahr, wie viele Becher, Kippen und sonstige Einwegverpackungen eigentlich auf Gehwegen, Parks und Straßen den Boden verschmutzen oder die Mülleimer überquellen lassen. Ziel der geplanten finanziellen Beteiligung ist, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrwegverpackungen zu setzen.

Handel: Schon jetzt so wenig Rücksendungen wie möglich

Der Verband kommunaler Unternehmen wünschte sich zum Kabinettsbeschluss, die sogenannte Herstellerverantwortung breit zu fassen, etwa auch für klebrige Kaugummis. Der Handelsverband HDE kritisierte die geplante "Obhutspflicht" für Waren als überflüssig: "Der Handel setzt schon heute aus Kostengründen alles daran, die Zahl der Rücksendungen von Waren durch die Kunden so gering wie möglich zu halten", sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Nur in Ausnahmefällen werde zurückgegebene Ware vernichtet, die stark verschmutzt oder beschädigt sei. Neue Berichtspflichten bedeuteten "nutzlose bürokratische Hürden". Stattdessen solle etwa das Spenden von Rücksendungen erleichtert werden, indem die Umsatzsteuer entfalle. Verbraucher müssten sensibler werden für die Umweltfolgen von Rücksendungen.

Wiederverwenden und reparieren

Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfs zielt darauf, einen größeren Markt für Recyclingmaterialien zu schaffen. Der Bund, seine Behörden und Unternehmen sollen künftig Recyclingprodukte gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Auch eine gute Reparierbarkeit soll für Anschaffungen ein Vorzugskriterium sein, solange keine übermäßigen Mehrkosten dabei entstehen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 12. Februar 2020 um 04:57 Uhr.