Schiedsgericht verhandelt Klage nach Atomausstieg Vattenfall gegen Deutschland

Stand: 22.10.2016 07:44 Uhr

Fast fünf Milliarden Euro möchte Vattenfall von Deutschland haben, weil der Konzern wegen des Atomausstiegs Reaktoren früher abschalten musste. Zwei Wochen verhandelte nun ein internationales Schiedsgericht über den Fall - möglicherweise mit weitreichenden Folgen.

Internationale Schiedsgerichte, so heißt es in der aktuellen Diskussion, seien suspekt, schon, weil sie im Geheimen tagen. Diesen Vorwurf kann man dem Schiedsgericht, das über die Folgen des deutschen Atomausstiegs zu entscheiden hat, nicht machen: Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID, bei der Weltbank in Washington, hat in den vergangenen zwei Wochen einen Live-Stream seiner Verhandlung ins Netz gestellt. Das Schiedsgericht sei dankbar, so der Vorsitzende, der Niederländer Albert Jan Van den Berg, "dass die beiden streitenden Seiten der Übertragung zugestimmt hätten, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann".

Verfahren mit amerikanischer Prägung

Zwei Wochen lang war im Internet zu sehen, wie ein dreiköpfiges Schiedsgericht an einem riesigen hufeisenförmigen Tisch mit insgesamt knapp 30 Vertretern von beiden Seiten über die Klage von Vattenfall gegen Deutschland verhandelte. Zeugenbefragung, Expertenbefragung, Plädoyers - vieles erinnerte an ein klassisches Gerichtsverfahren. Allerdings mit amerikanischer Prägung. Jeder Seite war genau vorgegeben, wie lange sie reden darf.

Schwächen des Gegners wurden sofort zum Thema gemacht. So monierte die deutsche Prozessvertreterin, Sabine Konrad, in exzellentem Englisch schon bald, sie hätten immer noch nicht die korrekten Zahlen bekommen, die den Verlust von Vattenfall beziffern sollen. "Wir haben immer wieder danach gefragt und immer wieder wurde es verschoben. Das scheint ein bestimmtes Muster zu sein", sagte Konrad.

Bohrende Fragen und bekannte Argumente

Inhaltlich wurden die bekannten Argumente ausgetauscht. Ein Vertreter von Vattenfall sagte, es sei technisch nicht notwendig gewesen, die Atomkraftwerke nach Fukushima abzuschalten. Der Ausstieg sei nur beschlossen worden, weil sich die öffentliche Meinung geändert habe. Der Vorsitzende Schiedsrichter, grundsätzlich sehr zurückhaltend, hakte da aber doch ein. Er wollte wissen: "Dieser abrupte Wechsel in der Politik könnte doch durch den Unfall in Fukushima gerechtfertigt werden, wie ordnen Sie das rechtlich ein?"

Diese Frage kam immer wieder und auch die deutsche Vertreterin musste sich rechtfertigen: "Das hatte nichts mit Populismus zu tun", sagte sie. "Fukushima hat dazu geführt, dass die Atompolitik umfassend überarbeitet wurde."

Wem die drei Schiedsrichter folgen, ob sie die Klage überhaupt für zulässig halten, das zeigt sich erst im nächsten Jahr. Gut möglich, dass die deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe vorher entscheiden. Wenn die Klagen in Deutschland abgewiesen werden, das Schiedsgericht in Washington dagegen Milliarden zuspricht, dann wird klar: Die deutschen Gerichte haben ernsthafte Konkurrenz bekommen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 11. Oktober 2016 um 11:41 Uhr