Hintergrund

Die Beschlüsse des EU-Gipfels Strikte Disziplin soll die Eurozone retten

Stand: 09.12.2011 15:20 Uhr

Die EU überwacht die nationalen Haushalte, Sanktionen für Defizitsünder kommen automatisch: Das sind einige der Kernpunkte eines Vertrags, den alle Euro-, aber nicht alle EU-Staaten unterzeichnen wollen. Zudem soll der Rettungsfonds ESM vorgezogen werden. Die Beschlüsse des EU-Gipfels im Überblick.

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich auf eine weitere Verschärfung der Haushaltskontrolle in der Eurozone geeinigt. Zudem werden die Instrumente zum Schutz klammer Mitgliedsländer qualitativ verbessert, auch wenn der dauerhafte Euro-Rettungsmechanismus ESM vorerst nicht aufgestockt wird.

Strenge Defizitregeln für Euro-Staaten

Die Euro-Staaten müssen ihre Haushalte grundsätzlich ausgleichen. Nur bei außergewöhnlichen Umständen oder schlechter Konjunktur wären Defizite aber weiterhin im Rahmen der Drei-Prozent-Grenze zulässig, die im Maastricht-Vertrag festgelegt wurde. Als ausgeglichen wird ein Haushalt gewertet, wenn das strukturelle - also um Konjunktureffekte bereinigte - Defizit bei nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegt. Bei Überschreiten dieser Grenze müsste ein "automatischer Korrekturmechanismus" in Gang gesetzt werden: Ein defizitärer Staat soll sich, in Abstimmung mit der EU-Kommission, zu Reformen verpflichten. Er soll ein wirtschaftliches Partnerschaftsprogramm mit der EU-Kommission abschließen müssen, in dem seine Reformverpflichtungen festgelegt werden. Der Europäische Gerichtshof soll über die Umsetzung in nationales Recht wachen. Wie die Verpflichtungen zum soliden Wirtschaften genau vertraglich verankert werden, müssen nun die Unterhändler der Vertragsstaaten bis zum März klären.

Sanktionen gegen Defizitsünder sollen zudem künftig die Regel sein - und nicht mehr die Ausnahme. Ein Sanktionsverfahren bei Überschreiten der Defizitgrenze musste bislang mehrheitlich beschlossen werden - nun soll es automatisch starten und nur mit einer qualifizierten Mehrheit der EU-Finanzminister zu stoppen sein.

Kontrolle der nationalen Haushalte

Die Vorschläge der EU-Kommission von Ende November, die eine Überwachung der nationalen Haushalte vorsieht, sollen rasch verabschiedet werden. Die Kommission kann einen veränderten Haushaltsentwurf verlangen, wenn das Budget dem Stabilitätspakt zuwider läuft. Zudem wollen die Euro-Länder künftig ihre Wirtschaftspolitik besser abstimmen - ohne dadurch allerdings den Binnenmarkt der 27 EU-Staaten zu untergraben. Der vom EU-Ratspräsidenten vorgelegte Entwurf der Gipfelerklärung sah zunächst auch vor, einen Fahrplan zur Einführung von Eurobonds zu erstellen. Diese Passage wurde aber auf Druck Deutschlands gestrichen.

Großbritanniens "Nein" erfordert eigenen Vertrag

Weil die nötige Einstimmigkeit für eine EU-Vertragsänderung nicht erreicht werden konnte, wollen die 17 Euro-Staaten noch vor März einen eigenen Vertrag schließen. Die Regierungen von Bulgarien, Dänemark, Litauen, Lettland, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn erklärten bereits jetzt ihren Willen, dem Abkommen beizutreten, einige Staaten wollen aber diese Frage zuvor in den nationalen Parlamenten besprechen. Nur Großbritannien erklärte bereits seine endgültige Ablehnung.

Die juristischen Schwierigkeiten, die aus eventuellen Widersprüchen zwischen den gültigen EU-Verträgen und einem solchen neuen Vertrag resultieren, sind noch nicht abzusehen.

Neuer Rettungsfonds wird vorgezogen

Der permanente Rettungsmechanismus ESM wird um ein Jahr auf 2012 vorgezogen. Das Kreditvolumen des ESM soll wie bisher vorgesehen 500 Milliarden Euro betragen, wobei die Summe die bereits vergebenen Hilfskredite einschließt. Im März 2012 soll aber überprüft werden, ob ein höheres Volumen für den ESM notwendig ist.

Zugang zu Krediten der Europäischen Zentralbank (EZB) erhält der ESM nicht. Mit einer Banklizenz hätte sich der Fonds Geld bei der Zentralbank leihen können. Dieses Modell könnte aber zu Inflation führen, wenn die EZB dafür die Notenpresse anwerfen muss. Zudem ist eine solche Finanzierung von Staaten durch die EZB verboten.

Um den Einsatz des ESM effektiver zu machen, wird die bisher nötige Einstimmigkeit für Beschlüsse durch eine qualifizierte Mehrheit von 85 Prozent ersetzt. Die großen Euro-Länder Deutschland, Frankreich und Italien behalten damit aber faktisch ihr Vetorecht, weil sie mehr als 15 Prozent der ESM-Anteile halten.

Keine generelle Beteiligung privater Gläubiger

Eine klare Niederlage musste die Bundesregierung bei der künftigen Beteiligung privater Gläubiger an eventuellen Schuldenschnitten hinnehmen: Eine generelle Beteiligung von Banken, Versicherungen und anderen Anlegern an einem Schuldenschnitt für angeschlagene Euro-Länder wie im Fall von Griechenland soll es in Zukunft nicht mehr geben - genau das hatte die Bundesregierung aber bisher immer massiv für den ESM eingefordert. Grund für diese Kehrtwende ist die Verunsicherung auf den Märkten, die durch die Beteiligung Privater am griechischen Schuldenschnitt ausgelöst wurde.

Bei Staatspleiten soll nun künftig nach den Regeln des IWF vorgegangen werden, damit für die Euro-Länder nicht strengere Bestimmungen als im Rest der Welt gelten - und Investoren so vom Kauf von Staatsanleihen der Euro-Länder abgeschreckt werden. Das heißt, es wäre vom Einzelfall abhängig, ob es zu einem Schuldenschnitt kommt und nicht von festen, vorgegebenen Regeln, wie es Deutschland ursprünglich durchgesetzt hatte.

200 Anti-Krisen-Milliarden für den IWF

Als kurzfristige Antwort auf die Schuldenkrise wollen die EU-Länder bis zu 200 Milliarden Euro für die Krisenbekämpfung durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) in Form von bilateralen Krediten bereitstellen. Der Idee zufolge stellen die Notenbanken der EU-Länder dem IWF das Geld bereit, damit dieser damit Hilfen für Euro-Krisenländer finanziert. Eine endgültige Zusage der EU-Länder soll in wenigen Tagen erfolgen.