Stichwort Fiskalpakt Mit Schuldenbremsen den Euro krisenfest machen

Stand: 31.05.2012 08:39 Uhr

Mit nationalen Schuldenbremsen und Sanktionen für Staaten, die ihren Haushalt nicht im Griff haben, soll der Fiskalpakt den Euroraum stärken. Wie soll der Mechanismus konkret funktionieren und wer kontrolliert, ob sich die 25 Vertragsstaaten an die vereinbarten Regeln halten?

Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel

Mit dem Fiskalpakt soll die Währungsunion endlich zu jener Stabilitätsunion werden, die schon die Väter des Euro versprachen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Einführung einer Schuldenbremse. Das jährliche Haushaltdefizit darf nur noch höchstens 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen. Es sei denn, außergewöhnliche Ereignisse oder ein schwerer Konjunkturabschwung stehen dem entgegen.

Diese Schuldenbremse soll nach deutschem Vorbild vorzugsweise mit Verfassungsrang im nationales Recht verankert werden. Staaten, die dies nur unzureichend getan haben, können vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Es drohen Zwangsgelder in Milliardenhöhe. Wenn ein Staat das Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts verfehlt, muss er Korrekturmaßnahmen ergreifen. Dies wird von der EU-Kommission kontrolliert.

Martin Bohne, M. Bohne, MDR Brüssel, 31.05.2012 08:40 Uhr

Strengeres Defizitverfahren

Der zweite Pfeiler im Antischuldenpakt neben der Schuldenbremse ist die Verschärfung des im Stabilitätspakt vorgesehenen Defizitverfahrens. Dieses Verfahren wird künftig in seinen verschiedenen Stufen quasi automatisch vorangetrieben, wenn ein Staat die Neuverschuldungsgrenze von drei Prozent reißt. Es sei denn, eine deutliche Mehrheit der Euro-Staaten stimmt gegen die entsprechenden Empfehlungen der EU-Kommission. Bisher reichte dafür eine Sperrminorität im Finanzministerrat. So kam es nie zu Sanktionen.

Der Vertrag soll Anfang 2013 in Kraft treten. Dafür muss er von 12 der 17 Eurostaaten ratifiziert sein. Als Anreiz wurde die Bestimmung eingefügt, dass nur die Eurostaaten, die den Fiskalpakt ratifiziert haben, Anträge auf Hilfskredite aus dem Rettungsfonds ESM stellen können. Mit Ausnahme von Großbritannien und Tschechien haben auch alle Nicht-Euro-Staaten den Pakt unterschrieben.

Das Veto dieser beiden Staaten führt dazu, dass der Fiskalpakt den Charakter eines eigenständigen völkerrechtlichen Vertrages außerhalb des EU-Rechts hat. Allerdings ist die Überführung in europäisches Recht nach fünf Jahren geplant.