Kalenderblätter

Bankkunden müssen aktiv werden Bei Prämiensparverträgen droht Verjährung

Stand: 03.12.2021 16:27 Uhr

Seit Jahren streiten Kunden mit ihren Banken um die Höhe der Verzinsung von Prämiensparverträgen. Nun drohen zum Jahresende viele Ansprüche zu verjähren.

Im Streit über die Verzinsung alter Prämiensparverträge droht die Verjährung der Ansprüche zahlreicher Kunden zum Ende des Jahres. "Es lohnt sich also aktiv zu werden und eine verjährungshemmende Maßnahme zu ergreifen”, sagt Andreas Eichhorn, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren zu Hunderttausenden abgeschlossen wurden, enthielten unzulässige Klauseln. Diese berechtigten die Kreditinstitute, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. In erster Linie sind Sparkassen betroffen, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken.

BGH erklärt Klauseln für unwirksam

Der Bundesgerichtshof hatte die besagten Klauseln 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen zu den Anforderungen geäußert - zuletzt dazu, wie die Ansprüche zu berechnen sind.

Wie die Verbraucherschützer zusammen mit Sachverständigen ermittelt haben, sind die Zinsen von den Finanzinstituten in fast allen Fällen über Jahre hinweg zu niedrig angesetzt worden. Es sei für Verbraucher in der Regel nicht nachvollziehbar gewesen, wie die Banken den variablen Zinssatz festgelegt hätten.

Die Uhr tickt

Nach früheren Berechnungen der Verbraucherschützer geht es im Schnitt um eine Nachzahlung von 3100 Euro pro Vertrag. Mauern die Banken, müssen betroffene Bankkunden selbst aktiv werden.

Ab dem Kündigungszeitpunkt des Prämiensparvertrags beginnt die Verjährung zu laufen. Doch es gibt mehrere Möglichkeiten, die Verjährung zu stoppen. Betroffene können Ansprüche zur Musterfeststellungsklage gegen ihre Bank anmelden, sich beim Ombudsmann beschweren oder gerichtliche Schritte wie ein Mahn- oder Klageverfahren einleiten.

Wichtig ist es, schnell aktiv zu werden. Drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Bank den Vertrag gekündigt hat, kann der Anspruch auf Zinsnachzahlungen nicht mehr durchgesetzt werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 06. Oktober 2021 um 23:36 Uhr.