Europäischer Zahlungsverkehr wird vereinheitlicht Fragen und Antworten zum SEPA-Zahlungssystem

Stand: 28.01.2008 13:16 Uhr

Privat und Geschäftskunden in 31 europäischen Staaten sollen ihre Bankgeschäfte künftig mit dem SEPA-Zahlungssystem (Single Euro Payments Area) abwickeln. Die Europäische Union verspricht sich vom SEPA-System unter anderem, dass Überweisungen schneller beim Empfänger ankommen. Auch soll die Bezahlung mit EC-Karte künftig in allen SEPA-Ländern möglich sein.

Was ändert sich?

Bei Überweisungen müssen sich Bankkunden an neue Formulare und neue Nummern gewöhnen: Statt Kontonummer und Bankleitzahl dann eine internationale Kontonummer IBAN und eine internationale Bankkennzeichnung BIC. Zunächst soll das neue System bei Auslandsüberweisungen eingesetzt werden. Später soll es auch in Deutschland gelten. Viele deutsche Banken nutzten IBAN und BIC bereits in der Vergangenheit für die "europäische Standardüberweisung", jedoch wurde der Kreis der SEPA-Länder Ende Januar erweitert. Zudem liegen seit Januar auch überall neue Überweisungsformulare bei den Banken aus.

Muss ich ein neues Konto eröffnen?

Nein. Aber bei Überweisungen müssen statt der bisherigen nationalen Kontonummer und Bankleitzahl künftig eine 22-stellige Kontonummer (IBAN) und ein einheitlicher Bankcode (BIC) eingetragen werden.

Wo erfahre ich meine IBAN und BIC?

Ihre IBAN und BIC können Sie bei Ihrer Bank erfragen. Oftmals finden sich die Angaben auch auf den gedruckten Kontoauszügen oder im Online-Banking-Auftritt. Im Internet gibt es inoffizielle Generatoren, die anhand von Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN erzeugen.

Birgt das SEPA-System Risiken?

Verbraucherschützer raten, bei den neuen Zahlen- und Buchstabencodes gut aufzupassen. Bei der SEPA-Überweisung hat nämlich nicht mehr der Name des Empfängers Priorität, sondern die Nummer. Falsche Angaben, etwa durch Zahlendreher gehen damit zu Lasten des Verbrauchers. Achten Sie also darauf, dass Sie die Zahlen-Buchstabenkombinationen korrekt an Ihre Geschäftspartner weiter geben. Für Überweisungen auf ein fremdes Konto sollten Sie sich IBAN und BIC schriftlich geben lassen, um Irrtümer zu vermeiden.

Gibt es einen Unterschied zwischen elektronischer IBAN und Papierform-IBAN?

Nein. Die Papier-IBAN ist in fünf Viererblöcke und einen Zweierblock aufgeteilt, damit sie leichter per Hand auf Überweisungsträger eingetragen werden kann. Bei der elektronischen Form der IBAN entfallen lediglich die Leerstellen zwischen den Blöcken.

Ist die IBAN immer gleich lang?

Die Zahlen- und Buchstabenkombinationen können - je nach Land - zwischen 15 und 28 Stellen lang sein. Angeführt wird die IBAN immer mit einem Länderkürzel. Für deutsche Konten beginnt der Code immer mit DE gefolgt von zwei Prüfziffern und 18 weiteren Stellen. Die unterschiedliche IBAN-Länge hat nationale Gründe.

Ab wann muss ich IBAN und BIC zwingend verwenden?

Das alte und das neue System sollen noch parallel gelten. In ein paar Jahren wird es aber nur noch SEPA-Überweisungen geben. Einen Termin für die Abschaffung der alten Systeme gibt es nicht. Die Sparkassen etwa wollen diese so lange beibehalten wie Kundenbedarf besteht. Die Bundesbank dringt auf ein festes Datum zur Abschaltung der alten Systeme. Die Bundesbank empfiehlt, bereits jetzt auch bei Inlandsgeschäften IBAN und BIC mitanzugeben.

Kann ich mit der SEPA-Überweisung auch in anderen Währungen zahlen?

Nein. Lediglich Bankgeschäfte in Euro sind möglich. Akzeptiert beispielsweise der dänische Ferienhausbesitzer keine Euro-Zahlung oder rechnet seine Bank den Kurs nicht automatisch um, müssen deutsche Urlauber weiter die teurere Auslandsüberweisung nutzen.

Gilt das SEPA auch für ausländische Lastschriften?

Voraussichtlich ab 2010 ist das Lastschriftenverfahren unter den 31 SEPA-Staaten vereinheitlicht und grenzenlos einsetzbar. Ursache für die spätere Umsetzung im Lastschriftenverfahren ist, dass ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen geschaffen werden musste und die Verhandlungen dafür lange dauerten.