Neubausiedlung in Gelsenkirchen (Archivbild)
FAQ

Reformpläne Grundsteuer - aber wie?

Stand: 29.11.2018 08:52 Uhr

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat den Ländern Vorschläge für eine Grundsteuerreform präsentiert. Diskutiert werden unterschiedliche Modelle. Ein Überblick.

Wie wird die Grundsteuer derzeit berechnet?

In Deutschland gibt es rund 36 Millionen Wohngebäude und Grundstücke. Die dafür fällige Grundsteuer wird anhand von drei Faktoren ermittelt, die miteinander multipliziert werden: dem Einheitswert, der etwa aus der Grundstücksart und dem Alter des Hauses ermittelt wird, der Steuermesszahl und dem Hebesatz, den die Kommunen festlegen. Je nach Geldnot der Gemeinden kann dieser Hebesatz derzeit unter 100 oder aber bis zu knapp 1000 Prozent betragen.

Wohnungsneubauten in Berlin

Bisher berechnet sich die Grundsteuer in mehreren Schritten: Grundlage ist der sogenannte Einheitswert, auf den je nach Grundstücksart eine Messzahl angewendet wird. Hinzu kommt der Hebesatz der Gemeinde, in der das besteuerte Grundstück liegt.

Was schlägt das Finanzministerium vor?

Auf dem Tisch liegt ein wertabhängiges Modell. Dabei sollen in die Berechnung des Einheitswerts folgende Faktoren einfließen: Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Anfang 2020 sollen Immobilienbesitzer eine Steuererklärung mit diesen Daten abgeben. Bei selbst genutzten Immobilien soll eine fiktive Miete anhand des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts gelten.

Den Steuermessbetrag würde der Bund neu festlegen, den Hebesatz legen weiterhin die Kommunen fest. In den Fällen, in denen die Grundsteuer steigen würde, geht es laut Regierungskreisen um eine jährliche Mehrbelastung in Höhe eines "mittleren zweistelligen Eurobetrags".

Scholz will allerdings verhindern, dass Mieter und Eigentümer, die in teuren Gegenden noch relativ günstig wohnten, stärker belastet werden. "Ich möchte, dass diejenigen Grundeigentümer belohnt werden, die eine geringe Miete nehmen." Falls es den Wunsch gebe, zusätzlich die Regelungen zu ändern, nach denen Hausbesitzer die Steuer auf ihre Mieter umlegen können, sei er dafür offen.

Der SPD-Politiker rechnet damit, dass es im Januar eine Einigung mit den Ländern geben könne. Ziel sei, das Gesetz im Herbst 2019 zu verabschieden, gelten solle es ab 2025.

Welchen alternativen Vorschlag gibt es?

Auch ein wertunabhängiges Modell steht zur Diskussion. Dabei wird der Wert anhand der Fläche des Grundstücks und des Gebäudes ermittelt. Deshalb wird es auch Flächenmodell genannt.

Es wird unter anderem von Bayern favorisiert, auch die Immobilienwirtschaft wirbt wegen der einfachen Erhebung für das Flächenmodell. Keine Berücksichtigung findet bei den Vorschlägen von Bundesfinanzminister Scholz eine reine Bodensteuer auf Grundlage des Werts der Grundstücke, wie sie der Mieterbund und das Institut der deutschen Wirtschaft fordern.

Wie sind die Reaktionen?

Da beim wertabhängigen Modell die Miete berücksichtigt würde - und die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden darf - könnte Wohnen in ohnehin angespannten Lagen noch teurer werden. Der Mieterbund und Oppositionsparteien kritisieren das Modell deshalb und fordern, dass die Steuer nicht mehr umgelegt werden darf. Außerdem wird vor einem riesigen bürokratischen Aufwand gewarnt, denn die Angaben würden für jede einzelne Wohnung benötigt.

In den Ländern zeichnet sich ebenfalls keine einfache Einigung ab. Bayern lehnt die Pläne. Das von der CSU regierte Bundesland erklärte, am wertunabhängigen ,einfachen Modell festzuhalten, das ausschließlich Grundstücksgröße und Wohnfläche berücksichtigt.

In der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hieß es dagegen, ein Vorschlag, der eine wertabhängige Komponente vorsehe, werde "grundsätzlich" begrüßt. Diesem Vorschlag folgt Schleswig-Holsteins Finanzministerin Heinold. "Bei der Berechnung sollten Faktoren wie Nettokaltmiete, Wohnfläche, Bodenrichtwert und Baujahr eine grundlegende Rolle spielen, damit Besitzer billiger Immobilien nicht genauso viel Steuern zahlen müssen wie Inhaber teurer Häuser und Wohnungen", sagte sie NDR Info.

Warum braucht es eine Reform der Grundsteuer?

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind bislang die sogenannten Einheitswerte. Sie sind völlig veraltet: In den westdeutschen Bundesländern wurden sie das letzte Mal 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Bundesländern 1935. Das verstößt gegen das Gleichheitsprinzip, urteilte das Bundesverfassungsgericht im April 2018.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 29. November 2018 um 08:00 Uhr.