Krabbenkutter in der Nordsee

Quoten für Nordsee und Nordostatlantik Mehr Hering und "Aalfangverbot light"

Stand: 13.12.2017 11:15 Uhr

Nachhaltig oder überfischt? Die Deutung der EU-Fangquoten für Nordsee und Nordostatlantik geht weit auseinander. Während mehr Seelachs, Kabeljau und Schellfisch gefangen werden dürfen, sollen Scholle, Makrele und Aal geschont werden - zumindest ein bisschen.

Deutsche Fischer dürften zufrieden sein, denn nächstes Jahr können sie ein Viertel mehr Hering in der Nordsee und im Nordostatlantik fangen als in diesem Jahr. Die erlaubte Hering-Fangmenge für Deutschland steigt damit auf knapp 65.000 Tonnen. Auch andere Fischarten wie Seelachs, Kabeljau und Schellfisch dürfen mehr gefischt werden, weil sich ihre Bestände erholt haben. Nur Schollen und Makrelen müssen geschont werden - hier dürfen rund zehn Prozent beziehungsweise 20 Prozent weniger in den Netzen landen.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigte sich zufrieden. "In der Fischereipolitik bleiben wir voll auf Nachhaltigkeitskurs", sagte Schmidt. Deshalb könnten Verbraucher ohne Gewissensbisse Fisch aus Nordsee und Nordostatlantik genießen. Eine Gefahr für die Bestände bestehe nicht. Umweltschützer sehen das anders. "Die Fortschritte sind zu gering, um der Überfischung bis 2020 ein Ende zu setzen", meint die Meeresschutzorganisation Oceana.

"Aalfangverbot light"

Ärger hatte es um den Aal gegeben. Ein generelles Fangverbot ist jedoch vom Tisch. Das hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, weil der Fisch von Aussterben bedroht ist. Stattdessen wird es ein "Aalfangverbot light" geben.

Die europäischen Landwirtschaftsminister verständigten sich darauf, für Aale ab zwölf Zentimeter Länge in Nordsee, Ostsee und Atlantik eine dreimonatige Schonzeit einzuführen. Diese können die Länder zwischen September 2018 und Januar 2019 legen, also in der Hauptwanderzeit der Tiere. In diesen drei Herbst- und Wintermonaten dürfen Berufsfischer keine Aale aus dem Meer fangen. Dadurch sollen sich die Bestände des bedrohten Fisches erholen können. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind Berufsfischer in Binnengewässern und Hobbyangler.

Kritik von Umweltschützern

Umweltschützern geht die dreimonatige Schonzeit für den Aal nicht weit genug. Sie bemängeln vor allem die kurze Dauer. Und: Die Einschränkung betrifft nur das Meer, nicht die Binnengewässer. "Die kurze Schonzeit wird den Aal nicht retten", sagt die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Die Minister ignorierten wissenschaftliche Warnungen und nähmen in Kauf, dass der europäische Aal aussterbe.

Karin Bensch, Karin Bensch, WDR Brüssel, 13.12.2017 11:14 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 13. Dezember 2017 um 11:00 Uhr.