Ein Microsoftschriftzug vor Charakteren aus Activision-Spielen.

EU-Kommission Microsoft darf Spielehersteller Activision übernehmen

Stand: 15.05.2023 19:33 Uhr

Die EU-Kommission hat keine Einwände mehr gegen Microsofts Pläne, den Spielehersteller Activision Blizzard für rund 69 Milliarden US-Dollar zu übernehmen. Microsoft machte dafür Zugeständnisse. Vetos kommen weiter aus den USA und Großbritannien.

Aus Sicht der EU-Kommission spricht nichts mehr gegen die geplante Großübernahme des Videospielherstellers Activision Blizzard durch Microsoft. Die Wettbewerbshüter genehmigten den Deal über 69 Milliarden US-Dollar, nachdem Microsoft in einigen strittigen Punkten Zusagen gemacht hatte.

Dabei geht es um den Zukunftsmarkt des sogenannten Cloud-Gaming. Die Spiele laufen dabei nicht auf dem Computer oder der Spielekonsole, sondern auf Servern im Netz, die die Inhalte zu den Spielern streamen. Der Xbox-Konzern Microsoft hat mit seiner Cloud-Plattform Game Pass eine starke Position in dem neuen Geschäft.

Zehn Jahre Cloud-Lizenzen auch an Konkurrenten

Im Herbst hatten die EU-Wettbewerbshüter Microsoft noch vorgeworfen, gegen Konkurrenten wie den Playstation-Hersteller Sony eine Strategie der Abschottung zu verfolgen. In der nun gefundenen Lösung erklärt sich Microsoft bereit, für zehn Jahre Cloud-Lizenzen für alle Activision-Spiele auch an Konkurrenten auszugeben.

Mit der Einigung verbindet Brüssel die Hoffnung, dem Cloud-Gaming einen Entwicklungsschub zu verpassen. Activision kündigte nach der Entscheidung an, mehr in der EU investieren und die Belegschaft aufstocken zu wollen.

Großbritannien und USA weiter gegen die Übernahme

Weiter keine Genehmigung für die Übernahme gibt es von der britischen Wettbewerbsbehörde CMA. Die zwischen Brüssel und Microsoft ausgehandelte Lösung würde es dem Unternehmen erlauben, die Bedingungen im Cloud-Gaming-Markt für die kommenden zehn Jahre zu bestimmen, kritisierte die Behörde.

Auch die US-Aufsichtsbehörde FTC ist weiter gegen den Deal und versucht ihn juristisch zu verhindern, weil sie Wettbewerbsverzerrungen befürchtet.