Konzernstruktur der Bahn Deutschland droht EU-Verfahren

Stand: 20.06.2013 11:39 Uhr

Die Deutsche Bahn setzt Staatsgelder möglicherweise unerlaubt ein. Die EU-Kommission kritisierte die Struktur des Konzerns und forderte Deutschland zum Handeln auf. Passiert nichts, droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die EU-Kommission hat im Streit um die Konzernstruktur der Deutschen Bahn den Druck erhöht. Die Behörde droht Deutschland nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Dabei geht es um den Vorwurf, die Bahn finanziere ihren Passagierbetrieb unerlaubt mit Staatsgeldern.

Die Kommission sende der Bundesregierung nun ein Aufforderungsschreiben, für dessen Beantwortung zwei Monate Zeit bleiben, teilte die Behörde mit. "Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen oder die Einhaltung des EU-Rechts nicht hinreichend nachgewiesen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen", erklärte sie.

Konzernstruktur in der Kritik

Das Verfahren läuft bereits seit Januar. Die Aufforderung durch die Kommission ist die zweite von drei Stufen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Stufe drei wäre eine Klage in Luxemburg, wo auch eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Die EU-Kommission sieht in der Buchführung der Deutschen Bahn einen möglichen Rechtsverstoß. Dabei geht es um die finanziellen Verhältnisse zwischen dem Mutterkonzern und mehreren Tochtergesellschaften. So flössen Gewinne der Tochter für den Betrieb des Schienennetzes (DB Netz) an die übergeordnete Holding - und von dort zum Beispiel in den Passagierverkehr.

Die Tochter erhält für den Unterhalt des Schienennetzes allerdings Staatsgelder und Nutzungsgebühren von konkurrierenden Bahnunternehmen. Die Bahn würde sich mit diesen Geldern einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen. "Das Verbot der Übertragung öffentlicher Mittel vom Infrastrukturbetrieb auf die Verkehrsleistungssparte (oder umgekehrt) wird damit missachtet", kritisiert die Kommission.

Verkehrsministerium weist Vorwurf zurück

Dass der Staat die Infrastruktur oder den öffentlichen Nahverkehr bezuschusst, ist also an sich in Ordnung. Bei der Bahn aber kann das Geld über die Holding, so der Vorwurf, in andere Bereiche wandern und damit "auch zur Quersubventionierung kommerzieller Schienenverkehrsdienste" dienen. Auf diese Weise könnte das Unternehmen seine Position auf den Feldern, wo es im Wettbewerb mit anderen Firmen steht, durch Subventionen auf unfaire Weise stärken. Das betrifft vor allem den Personenverkehr.

Das Bundesverkehrsministerium teile die Auffassung der Kommission nicht, sagte eine Sprecherin. Deutschland werde nun Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Zum "laufenden Verfahren" werde das Ministerium nichts sagen. Auch die Bahn selbst wollte sich nicht äußern - das sei Sache des Eigentümers, sagte ein Sprecher.

S. Hackländer, SWR Brüssel, 20.06.2013 17:13 Uhr