Nach Entschädigungsregelung für Flug- und Zugreisen Mehr Rechte auch für Schiffspassagiere

Stand: 06.07.2010 16:15 Uhr

Was für Flug und Zugreisen in der EU bereits gilt, soll auch für Schiffspassagen und Busreisen in Kraft treten: Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen. Doch während Schiffspassagiere ab 2012 schon in Genuss kommen, streiten EU-Parlament und Rat noch bei den Busreisen.

Ähnlich wie für Flug- und Zugreisende sollen in der EU auch Schiffspassagiere ab 2012 besser bei Verspätungen oder Unfällen entschädigt werden. Darauf zielt eine Neuregelung ab, die vom Europaparlament verabschiedet wurde. Da es bereits eine Einigung mit den EU-Mitgliedsländern gibt, dürfte der Ministerrat die Neuregelung in Kürze absegnen. Über die Rechte für Busreisende konnten sich Parlament und Rat dagegen nicht einigen. Sie werden nun in einem Vermittlungsverfahren nach einem Kompromiss suchen.

Anspruch auf Fahrpreiserstattung

Schiffsreisenden muss künftig die Erstattung des Fahrpreises oder eine alternative Transportmöglichkeit angeboten werden, wenn ihr Schiff mehr als 90 Minuten Verspätung hat. Wenn die Betroffenen aufgrund der Verspätung übernachten müssen, steht ihnen dafür ein Betrag von je 80 Euro für maximal drei Nächte zu. Die Unternehmen müssen zudem Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, etwa Rollstuhlfahrern, kostenlose Unterstützung anbieten. Die Neuregelung gilt für Schiffe, die auf der See oder auf Flüssen mehr als zwölf Fahrgäste befördern. Ausgenommen sind einige Ausflugs- und Besichtigungsfahrten sowie Fähren, die Fahrten unter 500 Metern zurücklegen.

Das Kreuzfahrtschiff "MS Europa" (hinten)

Das EU-Parlament hat die Rechte von Schiffspassagieren gestärkt.

Rechte für Busreisen sind strittig

Für Busreisende forderte das Parlament ebenfalls Entschädigungen - und zwar bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden. Außerdem will das Parlament durchsetzen, dass Busunternehmer für verlorene oder beschädigte Gepäckstücke bis zu 1800 Euro zahlen müssen. Die Abgeordneten verlangen ferner eine uneingeschränkte Haftung der Unternehmer bei Unfällen. Gegen diese Forderungen gibt es jedoch Widerstand im Rat, in dem die Verkehrsminister der 27 EU-Staaten vertreten sind. Das Europaparlament hat in der Frage ein Mitentscheidungsrecht. Vertreter von Parlament und Rat müssen nun versuchen, einen Kompromiss zu finden. Die Verhandlungen darüber sollen nach der Sommerpause aufgenommen werden.