Sachsens Erklärung zu Flughafen Leipzig/Halle nichtig EU stoppt Garantien für DHL-Drehkreuz

Stand: 23.07.2008 12:17 Uhr

Sachsen muss eine Garantie von 500 Millionen Euro für das DHL-Frachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle zurückziehen. Die Landesregierung verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht, entschied die EU-Kommission. Die Finanzspritze für eine neue Landebahn sei aber zulässig.

Die EU-Kommission hat die Millionen-Garantien des Freistaates Sachsen für das Fracht-Drehkreuz des Post-Tochterunternehmens DHL am Flughafen Leipzig/Halle für nichtig erklärt. Die Garantien von bis zu 500 Millionen Euro seien wettbewerbswidrig, entschieden die Wettbewerbshüter in Brüssel. Zugleich genehmigten sie aber eine staatliche Beihilfe über rund 350 Millionen Euro zur Finanzierung des Baus einer neuen Start- und Landebahn an dem Flughafen.

Unbegrenzte Garantien aufheben

Die Kommission hatte seit November 2006 untersucht, ob Sachsens sogenannte Patronatserklärung mit EU-Recht übereinstimmt. Der Freistaat hatte DHL darin zugesichert, bis zu 500 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen, falls der Flughafen Leipzig/Halle bestimmte Bedingungen nicht erfüllt. Dies wäre etwa Einschränkungen für Nachtflüge der Fall, die einen Umzug des Drehkreuzes zur Folge hätten. Mit dieser Regelung sichere das Land Geschäftsrisiken von DHL zu Bedingungen ab, "die kein Privatinvestor akzeptiert hätte", stellte die Kommission fest. DHL habe schon den Höchstbetrag an zulässigen Subventionen erhalten. "Die unbegrenzten Garantien durch die Rahmenvereinbarung und die Patronatserklärung sind daher aufzuheben." Der Freistaat müsse auch jenen Teil der Beihilfe zurückfordern, der DHL bereits unrechtmäßig gewährt worden sei.

Das Post-Tochterunternehmen sieht in der Entscheidung der EU keinen Grund, die Standortentscheidung für den Flughafen Leipzig/Halle zu überprüfen. Die Investition werde nicht infrage gestellt, sagte ein DHL-Sprecher. Post-Chef Frank Appel erklärte, die Deutsche Post könne mit der Entscheidung der Kommission gut leben. "Die langfristige Sicherheit, die DHL am Standort Leipzig zwingend braucht, haben wir mittlerweile erlangt." Es gebe nun keine Einschränkungen durch Brüssel mehr für den weiteren Betrieb des Express-Geschäfts. Die notwendige Rückzahlung habe keine Auswirkungen auf das Tagesgeschäft.

Dies Aufallgarantie des Landes spielt bislang keine Rolle, weil die Behörden nicht die Absicht haben, die Nachtflüge einzuschränken. Folgerichtig erklärte Jonathan Todd von der Wettbewerbsbehörde der EU-Kommission: "Die Auswirkungen auf den DHL-Betrieb am Flughafen sind Null. DHL kann weiter arbeiten - nichts ändert sich." Sachsen hatte DHL die Garantie nur unter Vorbehalt gegeben, weil der Landesregierung das Risiko einer Beanstandung durch die EU-Kommission bewusst war.

Gerichtsurteil zu Nachtflüge erwartet

DHL hatte sein neues europäisches Luftfrachtdrehkreuz am Leipziger Flughafen im Mai in Betrieb genommen. Derzeit sind dort rund 2000 Mitarbeiter beschäftigt. Die Aussicht auf uneingeschränkte Nachtflüge war ausschlaggebend für die Verlegung des Drehkreuzes von Brüssel nach Leipzig. Anwohner haben allerdings gegen die Nachtflugregelung geklagt. Sie verlangen unter anderem, dass die Flugverbotszeiten auf 22.00 bis 6.00 Uhr ausgeweitet werden. Momentan dürfen zwischen 23.30 und 5.30 Uhr keine Passagiermaschinen auf dem Flughafen starten und landen. Ausgenommen davon sind Fracht- und Militärmaschinen. Das Bundesverwaltungsgericht will am Donnerstag über die Klage entscheiden.