Immobilienstreit mit Los Angeles Deutsche Bank ist kein "Slumlord"

Stand: 30.06.2013 10:23 Uhr

Der Immobilienstreit zwischen der Deutschen Bank und Los Angeles ist beigelegt. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich. Los Angeles hatte dem Geldinstitut vorgeworfen, ein "Slumlord" zu sein - also Häuser bewusst verwahrlosen zu lassen.

Von Wolfgang Stuflesser, ARD-Hörfunkstudio Los Angeles

Der Vorwurf war hart: Die Anwälte der Stadt Los Angeles hatten die Deutsche Bank einen der - so wörtlich - "größten Slumlords der Stadt" genannt. "Slumlords", das ist das Schimpfwort für Vermieter, die ihre Häuser bewusst vergammeln lassen. Nach Ansicht der Stadt Los Angeles hat die Deutsche Bank zum Niedergang ganzer Wohnviertel beigetragen und einen Anstieg der Kriminalität in Kauf genommen. Dafür wollte die Stadt vor Gericht eine Wiedergutmachung in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar. 

Nun konnte sich die Bank mit ihrer Auffassung durchsetzen, dass sie der falsche Ansprechpartner sei. Stattdessen zahlen nun Wohnungsverwalter und Investoren insgesamt 10 Millionen Dollar, umgerechnet rund 7,7 Mio. Euro, an die Stadt. Die Deutsche Bank unterstrich nun noch einmal, dass sie keinen Beitrag zu der Ausgleichszahlung leiste und keinerlei Fehler ihrerseits einräume.

Wolfgang Stuflesser, W. Stuflesser, ARD Los Angeles, 30.06.2013 10:29 Uhr

Deutsche Bank nicht für Zwangsräumungen verantwortlich

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der US-Immobilienkrise vor ein paar Jahren. Die Deutsche Bank kaufte in den USA als Treuhänderin für ihre Anleger Kreditpakete, in diesem Fall Hypotheken, auf Wohnungen und Häuser. Die Anleger bekamen dann ihren Anteil an den laufenden Einnahmen. Wenn die Schuldner ihre Zahlungen aber nicht mehr leisten konnten, dann mussten sie die Gebäude räumen.

Darum, und auch um die Verwaltung der Objekte kümmerte sich nicht die Deutsche Bank, sondern ein anderes Unternehmen, ein so genannter "Loan Servicer". In dem Verfahren ging es um mehr als 2000 solcher Zwangsvollstreckungen zwischen 2007 und 2011. Wenn der Vergleich nun noch vom zuständigen Gericht abgesegnet wird, geht damit ein zweijähriger Rechtsstreit zu Ende.

Dieses Thema im Programm: Dieser Beitrag lief am 01. Juli 2013 um 17:41 Uhr auf NDR Info