Milliarden-Kredite für Griechenland Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Stand: 08.05.2010 11:23 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Griechenland-Hilfe nicht gestoppt. Die Richter lehnten einen Eilantrag gegen das Hilfspaket als unbegründet ab und betonten die schwerwiegenden Folgen, die eine Einstweilige Anordnung gehabt hätte. In Berlin wurde die Karlsruher Entscheidung mit Erleichterung aufgenommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die umstrittene deutsche Griechenland-Hilfe frei gemacht. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz wurde als unbegründet abgelehnt. Das teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit.

Fünf Wissenschaftler hatten nach der Verabschiedung des Gesetzes für die Griechenland-Hilfe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Professoren wollten per Eilantrag erreichen, dass das höchste deutsche Gericht die Ausfertigung und den Vollzug des Gesetzes untersagt. Aus Sicht der Kläger verstößt das Nothilfepaket von gut 22 Milliarden Euro gegen die EU-Verträge.

Das Bundesverfassungsgericht sah hingegen "keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist". Sollte jetzt eine Einstweilige Anordnung ergehen, die Übernahme der Gewährleistung des Bundes für die Kredite sich später aber als verfassungsrechtlich zulässig erweisen, "drohen der Allgemeinheit schwere Nachteile".

Deutschland müsste im Fall einer Einstweiligen Anordnung seine Mithilfe am Rettungspaket für Griechenland "gerade dann abbrechen, wenn sie gefordert ist", schreiben die Verfassungsrichter. Damit würde "vor allem die Realisierbarkeit des Rettungspakets insgesamt infrage" gestellt werden.

Erleichterung in Berlin

Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die Regierung sei damit in ihrer juristischen Auffassung bestätigt worden, dass ein Eilrechtsschutz nicht in Betracht komme. Wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden solle, sei ein besonders strenger Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen anzulegen. "Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen, die eintreten würden, wenn die begehrte Einstweilige Anordnung erginge, sorgsam mit der Krisensituation in der Euro-Zone abgewogen."

Eine Sprecherin des Finanzministeriums sprach gegenüber tagesschau.de von einer erfreulichen Nachricht aus Karlsruhe.

Breite Mehrheit im Bundestag

Das Gesetz war erst am Freitag vom Bundestag beschlossen worden und passierte danach auch den Bundesrat. Anschließend unterzeichnete es Bundespräsident Horst Köhler.

In der Debatte vor der Abstimmung hatten Redner der Koalition die Nothilfe für Griechenland als alternativlos dargestellt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble warnte davor, ein Mitgliedsland der Währungsunion in die Zahlungsunfähigkeit geraten zu lassen. Das wäre verheerend. Zugleich müssten aber Lehren aus der Krise gezogen werden, um eine Wiederholung zu vermeiden.

AZ: 2 BvR 987/10