Wege an die Börse Von IPO bis Listing - was ist was?

Stand: 14.05.2019 15:11 Uhr

IPO, Listing, Neuemission - selbst Experten wenden die Begriffe für die verschiedenen Wege an die Börse zuweilen nicht korrekt an. Hier eine kleine Definitionshilfe.

Von Detlev Landmesser, boerse.ARD.de

Die klassische Form des Börsengangs ist die Neuemission, neudeutsch "IPO" oder "Initial Public Offering" genannt: Mittels eines "ersten öffentlichen Angebots" werden die Aktien einer breiten Öffentlichkeit zur Zeichnung angeboten, bevor sie zum Handel an eine Börse gebracht werden.

Für die Definition ist dabei nicht entscheidend, ob der Börsengang mit einer Kapitalerhöhung, also der Ausgabe zusätzlicher, "junger" Aktien verbunden ist. Es gibt also auch IPOs, bei denen die Alteigentümer bereits existierende Aktien anbieten, ohne dass das Grundkapital erhöht wird. Oft wird aber beides miteinander verbunden: Teils machen die Alteigentümer Kasse, teils spült die Neuemission frisches Eigenkapital in das Unternehmen.

Ist eine Aktie bereits börsennotiert, und sollen weitere Anteile aus dem Festbesitz über ein erneutes öffentliches Angebot dem Streubesitz zugeführt werden, spricht man von einer Zweitplatzierung oder einem SPO (Secondary Public Offering).

Ein weiterer Ausdruck für den Börsengang ist das Going Public, womit betont wird, dass eine Aktiengesellschaft, die zuvor nicht an einer Börse notiert war, den Weg in die Finanzöffentlichkeit beschreitet.

Das Listing - ein "Börsengang light"

Das so genannte Listing ist dagegen ein "Börsengang light". Hier handelt es sich um eine bloße Notierungsaufnahme, die oft nur im Freiverkehr (in Frankfurt "Open Market" genannt) erfolgt.

Anders als der Regulierte Markt ist der Freiverkehr kein organisierter Markt im gesetzlichen Sinne. Hier gelten weit weniger strenge Zulassungsvoraussetzungen. Unternehmen im Freiverkehr gelten damit übrigens nicht im strengen Sinne als "börsennotiert".

Ein Listing ist ungleich leichter zu handhaben als ein echter Börsengang, weil nur die Zulassung zum Handel erreicht werden muss, und keine Käufer für die Aktien geworben werden müssen. Entsprechend gering ist auch die Liquidität der notierten Papiere. Hinter einem Listing steht oft der Wunsch von Alt- oder Belegschaftsaktionären, ihre Anteile besser verkaufen zu können sowie eine Marktbewertung zu erhalten.

Es geht auch durch die Hintertür

Ein Sonderfall ist schließlich das so genannte Cold IPO: Indem Unternehmen in den "Börsenmantel" einer bereits notierten AG schlüpfen, können sie den bürokratischen Aufwand der Umwandlung in eine AG und der Börsenzulassung umgehen.

Dafür wird erst die Mehrheit an der Mantelgesellschaft gekauft, um dort das Sagen zu haben. Die dann einberufene Hauptversammlung beschließt eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage, die in dem Unternehmen des Käufers besteht. Gleichzeitig wird die Satzung der Mantelgesellschaft dem neuen Gesellschaftszweck angepasst und gegebenenfalls der Name geändert.