Banker-Boni in der EU Jetzt kommt der Deckel drauf

Stand: 28.02.2013 02:52 Uhr

Die Banken in der EU müssen ab 2014 Bonuszahlungen an ihre Mitarbeiter in Grenzen halten. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten einigten sich nach langen, zähen Verhandlungen nun auf eine Deckelung der Sonderzahlungen. Die darf nur noch in Ausnahmefällen höher sein als das Grundgehalt.

Nach langen und zähen Verhandlungen haben sich Europaparlament, EU-Kommission und Vertreter der Mitgliedsländer am späten Mittwochabend auf eine Begrenzung der Boni für Banker verständigt. Das bestätigte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier.

Demnach sollen die Prämien für Banker künftig nicht höher ausfallen als das eigentliche Grundgehalt. Ein Bonus bis zu einer Höhe des doppelten Gehalts soll nur dann möglich sein, wenn drei Viertel der Aktionäre einer Bank dies bewilligen. Mitgliedsstaaten und Parlament müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, was jedoch als Formsache gilt.

Gegen Widerstand aus London durchgesetzt

Mit der strikten Begrenzung der Boni setzte sich das Parlament gegen den erbitterten Widerstand besonders aus London durch: Ursprünglich hatten die Mitgliedsländer nur einen harmlosen Boni-Deckel vorgesehen, der das Fünffache des Grundgehalts erlaubt hätte. Die Briten hatten befürchtet, dass wichtige Banker London den Rücken kehren würden, wenn ihnen hohe Prämien versagt blieben.

Spätestens seit Beginn der Finanzmarktkrise vor fünf Jahren sorgen die üppigen Prämien für Banker für Ärger in der Öffentlichkeit.

Neue Regelungen ab 2014

Der Boni-Deckel ist Teil eines Regelpakets, mit dem die Eigenkapitalvorschriften für Banken verschärft werden (Basel III). Als Lehre aus der Finanzkrise hatten sich die G-20-Staaten verständigt, ihren Instituten höhere Kapitalpuffer zu verordnen, um sie für Turbulenzen besser zu wappnen. Unter den Mitgliedsstaaten und mit dem Parlament war über Einzelheiten wie die maximal erlaubte Höhe von Kapitalpuffern erbittert gerungen worden. Die G-20-Vereinbarung sah vor, Basel III ab 1. Januar 2013 einzuführen.

Nach der nun erzielten, zunächst noch vorläufigen Einigung will die EU die Regelung bis 1. Januar 2014 einführen - oder bis zum 1. Juli 2014, sollten die notwendigen Gesetzentwürfe dafür nicht rechtzeitig fertig sein, sagte ein EU-Diplomat.