Regierungsstreit über Bankengesetz SPD-Minister legen Gegenentwurf zu Guttenberg vor

Stand: 26.08.2009 15:35 Uhr

Die Bundesregierung ist sich uneins, wie angeschlagene Banken künftig vor dem Zusammenbruch gerettet werden sollen. Die SPD-Minister Zypries und Steinbrück haben jetzt ein Gesetz vorgelegt, das in Konkurrenz zu einem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums steht.

Das Justiz- und Finanzministerium haben gemeinsam einen Gesetzentwurf zur zwangsweisen Sanierung maroder Großbanken vorgelegt. Ziel sei es, frühzeitig Verwerfungen am Finanzmarkt zu verhindern, wenn systemrelevante Geldhäuser ins Trudeln geraten, sagten die Bundesminister Brigitte Zypries und Peer Steinbrück. Die beiden SPD-Politiker legten damit gut vier Wochen vor der Bundestagswahl ein Alternativkonzept zu den Plänen von Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vor.

Peer Steinbrück und Brigitte Zypries

Finanzminister Steinbrück und Justizministerin Zypries haben einen Gegenentwurf zu dem Bankengesetz des Wirtschaftsministeriums erstellt.

Zweistufiger Plan für Krisenbanken

Der Entwurf der SPD-Minister sieht im Kern ein zweistufiges Verfahren vor, dass deutlich vor einer Insolvenz eingeleitet werden kann. Zunächst setzt das Gesetz darauf, dass eine kriselnde Bank beim Bundesamt für Finanzsdienstleistungen (BaFin) ihre Sanierungsbedürftigkeit selbst anzeigt und einen Sanierungsplan vorlegt. Auf Antrag der Behörde soll dann ein Gericht einen so genannten Reorganisationsberater bestellen.

Sollte es nicht möglich sein, die Krise einer Bank durch die Sanierung zu überwinden, soll eine zweite Stufe eingeleitet werden. Die BaFin soll die Befugnis erhalten, systemrelevante Unternehmensteile aus einem in Schieflage geratenen Kreditinstitut herauszulösen und auf eine neue Gesellschaft, die sogenannte Good Bank, zu übertragen.

Gläubiger sollen zur Beteiligung gezwungen werden können

Im Gegenzug erhielten die Eigentümer eine dem Wert der übertragenen Vermögenswerte angemessene Beteiligung an der "Good Bank". Nur diese werde in der Folge saniert und bei Bedarf mit staatlichem Geld stabilisiert. Ermöglicht wird auch die zwangsweise Umwandlung von Forderungen in Beteiligungen. Klagen verzögern das Verfahren nicht, weil sie außerhalb der eigentlichen Sanierung vor dem Prozessgericht geklärt werden.

SPD-Minister lehnen Guttenberg-Entwurf ab

Zypries und Steinbrück kritisierten den konkurrierenden Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium. Sie monierten unter anderem, Guttenbergs Entwurf verstoße gegen Europarecht, weil er dem Staat das Recht gebe, notfalls Anteilseignern ihre Stimmrechte zu entziehen. Außerdem erlaube Guttenbergs Gesetzentwurf erst ein staatliches Eingreifen ganz kurz vor einer Insolvenz der Bank. Dies sei "viel zu spät", kritisierte Steinbrück.

Kritik am Vorgehen des Wirtschaftsministers

Zypries kritisierte, dass Guttenberg seinen Entwurf gegen Bezahlung von der Anwaltskanzlei Linklaters hat ausarbeiten lassen. Auch ihr Haus habe nun zwar externe Experten wie Insolvenzberater um Rat gefragt, dafür aber kein Geld gezahlt, stellte sie fest. Steinbrück sagte, sein zentraler Vorwurf an Guttenberg sei nicht, dass er überhaupt externen Sachverstand hinzuziehe, sondern dass sich der CSU-Politiker den Linklaters-Entwurf "ungeprüft zu eigen macht".

Das für Insolvenzrecht zuständige Justizministerium und das Wirtschaftsministerium hatten ursprünglich vom Kabinett den Auftrag erhalten, Regelungen für die gesetzliche Rettung systemrelevanter Banken auszuarbeiten. Guttenbergs Pläne waren schon Anfang August bekannt geworden.

Keine Entscheidung in dieser Legislaturperiode

Zypries berichtete, ihr "Diskussionsentwurf" sei nun dem Wirtschaftsministerium zur Abstimmung zugeleitet worden. Doch sei ein Beschluss des Kabinetts vor der Bundestagswahl am 27. September nicht mehr vorgesehen. Dennoch handele es sich nicht um ein bloßes Wahlkampfpapier der SPD. Die Regelungen könnten nämlich von der neuen Regierung in der kommenden Legislaturperiode schnell aufgegriffen werden.

Auslöser der Überlegungen ist die Sanierung der Krisenbank Hypo Real Estate (HRE), die inzwischen fast verstaatlicht ist. Nach den Worten Steinbrücks sieht es so aus, dass bei der HRE keine Enteignung der Aktionäre nötig werde. Dieser Teil des Gesetzes, der als letzte Möglichkeit vorgesehen war, komme nicht zum Zuge. Auch mit den neuen Gesetzesplänen für eine Banken-Sanierung hätte die HRE nicht gerettet werden können, betonte Steinbrück.