Fragen und Antworten Was tun, wenn die Bahn nicht kommt?

Stand: 09.03.2008 17:06 Uhr

Trotz der Einigung zwischen Bahn und Lokführergewerkschaft GDL müssen Reisende am Montag mit Einschränkungen rechnen - wie groß diese sein werden, ist noch nicht vollständig absehbar. Wo bekommt man Auskunft über Zugausfälle und Verspätungen? Welche Züge kann man mit Spar-Tickets noch benutzen? In welchen Fällen gibt es Entschädigungen? tagesschau.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum drohenden Bahnstreik zusammengestellt.

Welche Züge sollen ausfallen?

Im Fernverkehr sollen am Montag noch etwa die Hälfte der Züge fahren - vor allem die ICE. Auf den Hauptstrecken Hamburg-Berlin-Leipzig-München, Köln/Bonn-Hamm-Hannover-Berlin und Köln-Frankfurt/Flughafen-Mannheim-Basel fahren sie im Zweistundentakt. Die Intercity-Verbindungen fallen aus und im Regionalverkehr will die Bahn etwa die Hälfte des Zugangebots sichern, im Osten werden es wohl noch zehn Prozent sein.

Wo erfahre ich genau, welche Verkehrsbehinderungen es gibt?

Detaillierte Informationen will die Bahn unter http://www.bahn.de/aktuell/ bekannt geben. Dort sind die Hinweise auch nach Regionen aufgeschlüsselt. Informationen gibt es auch unter der kostenlosen Service-Hotline der Bahn: 08000-996633. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt. Für Anrufe aus dem Ausland ist die kostenpflichtige Nummer 0049-1805-334444 geschaltet.

Kann ich mein Ticket zurückgeben oder umtauschen?

Ja - und zwar ohne die übliche Bearbeitungsgebühr von 15 Euro. Die wären sonst bei Spartickets immer fällig, Tickets zum Normalpreis können grundsätzlich bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag ohne Gebühren umgetauscht oder zurückgegeben werden.

Bekomme ich den Preis für mein Ticket erstattet, wenn mein Zug ausfällt?

Ja. Das gilt auch für Spartickets. Eine Erstattung ist auch für Teilstrecken möglich.

Kann ich einen anderen Zug nehmen, wenn mein Anschlusszug ausfällt?

Ja. Sie können den nächsten Zug auf der geplanten oder einer anderen Strecke nehmen, der Sie mit möglichst geringer Verspätung zum Ziel bringt. Sie können auch kostenlos zu Ihrem "Abgangsbahnhof"“ - so heißt das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahn - zurückfahren.

Ich habe ein Sparticket und darf nur einen bestimmten Zug nehmen. Was, wenn der ausfällt?

Dann können Sie einen anderen Zug nehmen, auch wenn der eigentlich teurer ist.

Normalerweise gibt es Gutscheine bei Verspätungen. Auch bei einem Streik?

Den Gutschein über 20 Prozent des Fahrpreises gibt's bei über einer Stunde Verspätung von Fernzügen. Die Bahn lehnt das bei einem Streik aber ab. Sie beruft sich auf höhere Gewalt. Es gibt allerdings die Empfehlung von Verbraucherschützern, dennoch einen Gutschein einzufordern.

Zahlt die Bahn mir ein Hotel oder ein Taxi für die Weiterbeförderung, wenn ich mein Ziel abends nicht mehr erreiche?

Nicht im Falle eines Streiks. Auch hier beruft sich die Bahn auf höhere Gewalt.

Zahlt die Bahn Entschädigung, wenn ich meinen Flug oder meinen Urlaub wegen des Streiks nicht antreten kann?

Nein. Das ist auch ohne Streik nicht der Fall.

Kann der Streik auf gerichtlichem Wege verhindert werden?

Die Deutsche Bahn hat beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht, um den Streik verbieten zu lassen. Das Gericht verhandelt den Fall am Montag ab 10 Uhr. Die Lokführer wollen ihren Streik dennoch vorher ab 0 Uhr beginnen und ihn nur dann beenden, wenn eine rechtsverbindliche Entscheidung gegen den Streik gefällt wird.